Regest

Datum 1658-01-03 Suche DWUD Suche Portal
Urheber/Aussteller Franz Wilhelm von Wartenberg, Bischof von Osnabrück
Titel/Regest Der Osnabrücker Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg legt die Eigentums- und Nutzungsrechte am Gütersloher Gildehaus zwischem dem Bauherrn Georg Dietrich Heiden und dem Kirchspiel fest.
Text Zu wißen sey hiemit Demnach eine Zeithero wegen des Gildehaußes zu Güterschlo einige streitigkeittn in deme zwischen dem Kirspell und jetzigen Einwohnern Jorgen diethrich Heiden entstanden, daß dieser eine ansehentliche summa geldts wegen von seinem Vorfahren und Ihme angewandten meliorations (= Verbesserungs-) und conservations kosten praetendiret (= beansprucht), hingegen das Kirspell auf nicht gehabtes mandatum (=Vollmacht) benebenst dahin bezogen, daß ratione fundi (= Grundstückswert) und beygetragenen bauholtz, benebenst die Kirche wegen vorgeschoßenen bau kosten ad 180 reichsthaler und zwaren in eventum discussionis ad prioritatem iuris (= auf das Ergebnis der Prüfung zum bestmöglichen Entscheid) sich bezogen. Endtiich nach etliche Jahren hero hierbey geführten Communicationen Fürstlicher Oßnabruggischer und Gräfflich Tecklenburgischer gnädigst und gnädig committirten (= bevollmächtigten) beambten, wie auch Pastorn und Provisorn zur gütlicher com Position (= Beilegung) dies medium berahmet, daß sowoll der Einwohner Jorgen diethrich heiden seiner (nächstes Wort unleserlich) halber contentirt (= zufriedengestellt), als auch die Kirche, womit völlig befriediget, dan auch daher recognosciret (= amtlich anerkannt) wurde, folgender gestaldt, daß dem Jorgen diethrich heiden dies Gildehauß Erblich gelaßen, derselbe Jahrlich ex fundo (= aus Mitteln) der Kirchen drey Oßnabruggische Schillinge an den zeitlichen Templirer (= Kirchenvorsteher) zahlen, dan auch zu etwahiger abtödtung der 180 reichsthaler so oft ein Man oder frau auß dem Gildehauß versterben solle, der Kirchen pro recognitione (= Beglaubigung, Bestätigung) einen Reichsthaler, wan einer sich darin bestatten, oder verheyrathen würde, gleichfalß einen reichsthaler geben und jetziger Einwohner alspaldt solche zwey thaler erlagen und dem Templirer einlieferen solle, gestaldt dan auch das gantze Kirspell uff Ihr habendes interesse renuncyren (= verzichten), und damit das hauß Ihme und seinen Erben mit al solchem onere specificato (mit dieser besonderen Last) sonsten frey und ohnbeschweret gelaßen werden solle. Wan dan uffein geholeten gnädigst und gnädigen ratification alsolcher contract zwischen obbemelten partheyen geschloßen, der Jorgen diethrich heiden für sich und die seinige acceptirt, renuncyrt und Kraft dießes ratificirt, So sein dieser notulen (= Ausfertigungen) Vier, Zu Ihrem Hochfürstlichen Zu Oßnabrugischen Vicariat eines, Zur Grafflichen Tecklenburgischen Cantzley ein, Zur der Kirchen Archivio ein und dem acceptanten (= Empfänger) eins extradirt (= ausgefertigt), und mit beyden fürstlichen und Grafflichen secret (= besonderen) Insiegelen beglaubwürdigt worden.

Geschehen den dritten Januarij, des tausendt sechshundert acht und fünftzigsten Jahrs. Franz Wilhelm
Archiv   Gütersloh, Stadtarchiv
Bestand   Aktenbestand A |   alle Regesten
Signatur In Akte A 183
Benutzungsort Stadtarchiv Gütersloh
Literatur Stephan Grimm, Zur Geschichte des Hauses Kirchstraße 2 in Gütersloh, in: Gütersloher Beiträge zur Heimat- und Landeskunde, Nr. 20/21, Dezember 1988, S. 412-421.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Ort2.2.2   Gütersloh, Stadt
Sachgebiet10.6.2   Gilden, Zünfte, Innungen, Handwerkskammern
Datum Aufnahme 2012-04-03
Datum Änderung 2012-04-03
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