Regest

Datum 1557-12-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am daghe Thome apostoli)
Titel/Regest Philips van Hoirde zu Störmede erlaubt auch für seine Frau Anna, dass Hinrich Kale, Bürger zu Lippstadt, und dessen Frau Anna die Obligation, an der diese Urkunde als Transfix befestigt ist, an sich lösen und den darin verschriebenen Malter Korn jährlich einziehen, doch mit dem Unterschied, dass Cordt Volmers zu Bökenförde einen halben Malter Korn und der junge Volmer zu Bökenförde vier Mudde Hartkorn, Roggen und Gerste, und fünf Mudde Hafer jährlich an Martini liefern sollen. Philips van Hörde hat von Kale als Erhöhung der Pfandsumme weitere 10 Taler erhalten, die bei einem Rückkauf der Kornrente zuvor zurückgezahlt werden müssen. Der Aussteller siegelt.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.- 1655 Einlösungsquittung von Jo. Leppman.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Störmede, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Stö.Uk.29
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung-Pergament, kanzelliert, anh. Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2013-01-28
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