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Regest |
Datum |
1557-12-21 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(am daghe Thome apostoli)
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Titel/Regest |
Philips van Hoirde zu Störmede erlaubt auch für seine Frau Anna, dass Hinrich Kale, Bürger zu Lippstadt, und dessen Frau Anna die Obligation, an der diese Urkunde als Transfix befestigt ist, an sich lösen und den darin verschriebenen Malter Korn jährlich einziehen, doch mit dem Unterschied, dass Cordt Volmers zu Bökenförde einen halben Malter Korn und der junge Volmer zu Bökenförde vier Mudde Hartkorn, Roggen und Gerste, und fünf Mudde Hafer jährlich an Martini liefern sollen. Philips van Hörde hat von Kale als Erhöhung der Pfandsumme weitere 10 Taler erhalten, die bei einem Rückkauf der Kornrente zuvor zurückgezahlt werden müssen. Der Aussteller siegelt. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk.- 1655 Einlösungsquittung von Jo. Leppman. |
Archiv |
Harkotten II (z. T. Dep.) |
Bestand |
Störmede, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
HarKo.Stö.Uk.29 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung-Pergament, kanzelliert, anh. Siegel ab. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2013-01-28 |
Aufrufe gesamt |
7072 |
Aufrufe im Monat |
6 |