Regest

Datum 1311-04-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: später
(ipso die Georgii)
Urheber/Aussteller Ludwig, Bischof zu Münster
  Hessen, von, Ludwig II.  |  
Empfänger Heinrich Korff
Titel/Regest Ludwig, erwählter und bestätigter Bischof zu Münster, erteilt dem Ritter Heinrich Korff, der auf der Vorburg zu Harkotten innerhalb der Grenzen des Ksps. Füchtorf eine Kapelle errichten und einen Priester mit geeigneten Jahreseinkünften versehen will, mit Zustimmung des Domkapitels, des zuständigen Archidiakons und des Pfarrers in Füchtorf hierzu die Erlaubnis. Der Mutterkirche in Füchtorf bleiben die Taufe der Kinder, das Begräbnis der Toten und die Salbung der Kranken vorbehalten. Für Stiftungen und Wohltaten, die der Kapelle zukommen, soll die Mutterkirche angemessen entschädigt werden. Mit dem Bischof und Domkapitel siegeln der Archidiakon Gottfried Rike und der Pfarrer Dietrich zu Füchtorf.

Bemerkung: Die Abschrift hat als Jahresangabe 1302, doch ist Ludwig erst am 18. März 1310 vom Papst als Bischof bestätigt worden und wird zuletzt am 23. Juni 1311 als Elekt bezeichnet. Zwar könnte damit auch 1310 in Frage kommen, doch dürfte 1311 wahrscheinlicher sein.


Auf demselben Pergamentblatt:
1496 Februar 3 (am dage Blasii). Der Knappe "Diderick Korff" stiftet ein Jahresgedächtnis für sich, seine Kinder und sein Geschlecht. Die Memorie ist viermal im Jahr an Marien Assumptionis, Nativitatis, Conceptionis und Purificationis nach der Vesper in Füchtorf als Vigilie mit Gesang durch den Pfarrer zu Füchtorf und den Kaplan zum Harkotten zu halten. Am folgenden Tag soll jeder der beiden Priester in seiner Kirche eine Seelenmesse mit Gesang begehen. Dafür soll jeder Priester einen rheinischen Gulden aus dem "Brugehues" (Brüggemann) im Ksp. Greven, gelegen bei Schöneflieth (Schonenvlete), erheben, wie es der darüber ausgestellte Rentbrief enthält, nach dem die zwei Gulden Rente mit 40 rheinischen Gulden abgelöst werden können. Für das Leichentuch (bolldoech) und den Wachs, den man zu den Messen benötigt, sollen die Ratleute zu Füchtorf drei Scheffel Roggen und der Küster für das Läuten und Singen ein Scheffel Roggen jährlich erhalten. Diese vier Scheffel sollen aus dem "Kuelhues" (Kuhlmann) erhoben werden und können mit sieben rheinischen Gulden abgelöst werden, wie es der darüber ausgestellte Rentbrief ausführt. Die beiden Rentbriefe sind von "Diderik Korff" den Ratleuten treuhänderisch übergeben worden. Sollten diese Renten abgelöst werden, soll das Kapital erneut für die Memorien angelegt werden. Solange die Memorien nicht gehalten werden, erfolgt keine Rentenzahlung.

Entwurf (?)
Vermerke Rückseite: Fundationes et registra sacellanatus in Harkotten.- Mein godt sei mir genedig in meiner lesten stunde.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Harkotten, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Har.Uk.001
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur I N 1 a; L. A 2
Material Pergament
Überlieferungsart Abschrift 15. Jh., lateinisch.
Literatur WUB 8, 637, S. 222.
WUB Bd. 8
WUB Nr. 637
WUB S. 222
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2013-01-29
Datum Änderung 2013-01-29
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