Regest

Datum 1575-03-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am dage sancti Gregorii was die twelffte dag des Mertz monats)
Titel/Regest Joest Korff zum Harkotten uns seine Frau Ursula verkaufen dem Herrn Johan Havichorst, Lizentiat der Rechte, und seiner Frau Catharian von Hozede, Bürgern zu Münster, für 1200 silberne alte und Reichstaler eine Rente von 72 Talern, die jährlich am Sonntag Laetare aus ihren beiden Höfen Roelenck zu Gelmer im Ksp. St. Mauritz und Hanlinde im Ksp. Telgte und Bsch. Raestrup (Rastorp) zu zahlen ist. Mit den Verkäufern verpflcihten sich als Bürgen Johan van Nehmen (Neheim) zu Niederwerries und Heidemühle (Heimolle) und Johan van Beverförde zu Oberwerries und Wemesloh zu pünktlicher Bezahlung und Währschaft. Die Verkäufer behalten sich den Rückkauf vor.

Joest Korff und die beiden Bürgen siegeln.

Daran Transfix zu 1620 Februar 1
Text 1620 Februar 1

Die Eheleute Henrich Korff zum Harkotten und Gertraudt von Hörde schulden aufgrund einer Obligation ihres + Vaters Jobst Korff und ihrer noch lebenden Mutter Ursula von Nehem den Erben des Lizentiaten Johan Havickhorst 1200 Reichstaler Kapital, das jährlich mit 72 Rtlr. zu verrenten ist. Diese Obligation, bei der Johan von Beverförde und Johan von Nehem Bürgen geworden sind, ist nunmehr im Besitz von Henrich Mumme zu Henge und dessen Frau Catharina Münsterman, wohin sie im Erbgang über ihre Mutter Catharina Havickhorst gelangt ist. Da nun im Gegenzug zu der Bürgschaft des Johan von Nehem auch ihr Vater wiederholt für diesen Bürge geworden ist, wodurch die Korff wegen der Zahlungsunfähigkeit der von Nehem schon mehrere hundert Rtlr. verloren haben, derentwegen gegen Johans Erbfolger Dietherich von Nehem vor dem fürstlichen Hofgericht prozessiert wird, erscheint es sinnvoll, die von Nehem aus der Bürgschaft für diese Obligation zu entlassen, für die die Rente bisher immer pünktlich entrichtet wurde. Mumme hat daher das Siegel des Johan von Nehem von der Obligation entfernt und dem Henrich Korff ausgeliefert. Die Aussteller verpflichten sich nun, die Rente wie bisher zu zahlen und räumen dem Gläubiger im Fall der Nichtzahlung alle Rechte ein, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen. Henrich Korff siegelt und unterschreibt mit seiner Frau.

Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel an der Stelle, wo sich früher das Siegel des Johann von Neheim befand, Unterschriften.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerke.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Harkotten, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Har.Uk.124
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 3 anh. Siegel: 1. Jost Korff, 2. ab, 3. Johann von Beverfoerde (mit Petschaft auf der Rückseite).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2013-01-29
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