Regest

Datum 1587-10-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Everhardt Korff zu Waghorst bekundet als Vormund seiner Schwägerin Ursula von Nehem, Witwe des Jost Korff zum Harkotten, und ihrer unmündigen Kinder, dass am gestrigen 9. Oktober Goedecke Schenckinck zu Ostbevern und Adrian von der Hege zu Hoetmar und Seppenhagen für ihn und die Witwe gegenüber Godtfrid von Merveltt, Rentmeister zu Ahaus, und dessen Frau Nesze wegen einer Schuld von 500 Rtlr. Schuldner und Bürgen geworden sind. Schenckinck hat als Hauptschuldner auf seine Güter die Zahlung der Zinsen in Höhe von jährlich 30 Rtlr. übernommen und Adrian von der Hege ist hierbei Bürge gewesen. Everhardt Korff verspricht nun, den Adrian von der Hege schadlos zu halten, die Schuld baldmöglichst zu tilgen und verpfändet dafür seine drei freieigenen Erben Boiszman zu Wehringdorf (?; ...rincktorp), Arnnt Witte zu Sehlingdorf (Sellingtorp), beide im Ksp. Buer, und Schwalemolners Erbe im Ksp. Melle.

Der Aussteller siegelt.
Vermerke Rückseite: 1551.- Prothocollum und summarische verzeichnus in peinlichen sachen pro Korff zum Harkotten.- (Copie ?) schreibent drosten zum Sassenberg wegen bekleidung des gohgerichts , item underscheidliche schreiben burgemaister und rhatt der statt Warendorp an die herrn zum Harkotten, bittent ihnen ihr gericht zu verlihen einige zu iustificiren.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Harkotten, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Har.Uk.150
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, infolge Feuchtigkeit stark verfärbt, Fehlstellen mit Textverlust, anh. Siegel ab. Die Urkunde diente offenbar als Einband für ein Gogerichtsprotokoll.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2013-01-29
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