Titel/Regest |
Georgius Nagel, Domherr zu Münster und Archidiakon der Kirche zu Füchtorf (Vuchtorp), weiter Herman Niehuisz und Georg zur Mollen, Provisoren daselbst, denen von Herrn Georgius Tondorpius, derzeit Pastor zu Füchtorf, berichtet worden ist, dass etliche zur Pfarrei gehörige Ländereien entfremdet seien und von ihnen keine Pacht einkomme und dass er, der Pastor, auf eigene Kosten einen ansehnlichen wüsten Platz zu fruchtbarem Land gemacht habe, erklären, dass der Pastor als Ersatz für die aufgewandten Kosten das Haus, das er auf dem Kirchplatz gebaut habe, wofür die Kirche ihre Gebühr erhalten habe, einer noch zu benennenden Verwandten hinterlassen dürfe. Zu dem Haus soll auf ewig das kultivierte Land von sieben Scheffel, gelegen auf dem neuen Land vor dem Dorf Füchtorf am Schlinge, das früher Heinrich Kettell unterhatte, gehören. Doch sollen von diesem Land künftig dem jeweiligen Pastor an Martini sieben Scheffel Roggen sowie am Tag Andreas bei voller Mast 1 Rtlr. und bei halber Mast 1/2 Rtlr. gezahlt werden. Außerdem soll der Inhaber des Landes alle 12 Jahre dem Pastor einen halben Rtlr. zum Weinkauf als Anerkennung des Eigentums (dominium directum) zahlen. Weiter darf "ausz solchem ang(eben) hausze unter Gottes dienst kein gebrandte weyn, bier noch koitt gezapfettt oder auch keine kramerey oder gelage binnen der zeitt sollen geprauchet und gehalten werden" und die Haustür soll so verwahrt werden, dass dem Kirchhof dadurch kein Schaden entsteht. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe vom Archidiakon zu erwarten. Sollte der Kirchof innerhalb oder außerhalb des Hauses durch Schlägerei oder Blutrunst entweiht werden, hat der Inhaber des Hauses die Folgen zu tragen. Sollte der Besitzer das Haus aufgeben wollen, hat er es zuerst dem Pastor anzubieten, der eine Entschädigung zu zahlen hat. Der Archidiakon unterschreibt und siegelt mit dem Archidiakonatssiegel. |