Regest

Datum 1604-12-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Wilhelm Bruns, Gograf des Philips Sigismund, postulierten Bischofs zu Osnabrück und Verden, zu Iburg bekennt, dass Ursula geb. von Nehem, Witwe Korff zu Harkotten, Benedictus Korff, Domdechant zu Osnabrück, Georg Nagel, Domherr zu Münster, und Eberhardt Korff zu Waghorst als Vormünder mittels ihres Bevollmächtigen Johan Gildemeister, Gograf zum Harkotten, den Johan Krenttinck zu Dissen und dessen Frau Anna sowie ihre Kinder aus der Hörigkeit entlassen und in den freien Stand gesetzt haben und ihnen auch das Erbe Krentting im Ksp. Dissen und Bsch. Erpingen, das Johan Krenttinck derzeit bebaut, als freies und unbelastetes Eigentum erblich verkauft haben. Ausgenommen bleibt das Recht der Erbexen an Holzhau und Schweinemast in der Erpinger Mark, das sich die Verkäufer für ihr Haus Harkotten vorbehalten. Näheres enthält die darüber ausgestellte Kaufurkunde. Johann Krenttinck erklärt nunmehr vor dem Gogericht, dass er auf die Erbexengerechtigkeit in der Erpinger Mark verzichtet und diese dem Haus Harkotten verbleiben soll. Der Gograf siegelt.

Zeugen: Jobst von Flatten, Johan Baer, Vogt in Dissen, Heinrich Beckman, Caspair Schroder zum Boichloe, Johan Wilhems zu Hilter, Everhardt Remmers, Isenhelt Hoitfilter und Friedenrich Vultmoller.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Harkotten, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Har.Uk.167
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur III I 3 g.
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel (Umschrift: SIGILLUM IUDICII GOGRAVIATUS IBURGENSIS; Bild: 2 Löwen, die das Osnabrücker Rad halten).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2013-01-29
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