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Regest |
Datum |
1623-06-16 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Der Offizial des Hofes zu Münster, ordentlicher Richter, teilt den geistlichen Rektoren in Warendorf mit, dass Goszwin Ketteler zum Harkotten habe vortragen lassen, dass seinerzeit Johann Korff zum Harkotten für die Eheleute Johann Korff und Clara Nagell zu Warendorf gegenüber den Testamentsexekutoren des Dr. Kemner eine Bürgschaft über 600 Rtlr. Kapital und 36 Rtlr. Rente laut Urkunde vom 6. Dezember 1607 übernommen hätte. Johann Korff und seine Frau hätten damals versprochen, den Bürgen binnen sechs Jahren aus der Bürgschaft zu entlassen und dafür ihr Haus vor der Münsterpforte in Warendorf zum Pfand gesetzt. Obwohl nun Goszwin Ketteler gehofft habe, als Erbe des Johann Korff oder Smisinck wegen dieser Bürgschaft befreit zu sein, werde er dennoch in Anspruch genommen und beanspruche daher, dass ihm die seinerzeit als Unterpfand eingesetzten Güter eingeräumt würden.
Der Offizial immittiert deswegen den Ketteler in der Höhe der von ihm bzw. von Johann Korff übernommenen Bürgschaft in die Güter des Johann Korff zu Warendorf und befiehlt den Rektoren dafür zu sorgen, dass die Immission vollzogen wird. Der Offizial siegelt. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk.- 18. September 1623 Vermerk des Notars Jodocus Amersbeck, dass er die Immission dem Johann Korff zu Warendorf in Kopie übergeben habe und dieser beim Empfang bemerkt habe, dass er den Ketteler entschädigen wolle. |
Archiv |
Harkotten II (z. T. Dep.) |
Bestand |
Harkotten, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
HarKo.Har.Uk.196 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, lateinisch, abh. Siegel, Unterschrift des Notars Christophorus Holner. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2013-01-29 |
Aufrufe gesamt |
2052 |
Aufrufe im Monat |
3 |