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Regest |
Datum |
1680-12-19 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Vor dem Offizial des Hofes zu Münster hat Jodocus Bernhard von Korff, Oberst, Herr zum Harkotten, Klage geführt gegen Caspar Heidenreich von Ketteler, ebenfalls Herr zum Harkotten, und nach dessen Tod gegen die Domherren von Ketteler und von Büren und auch gegen Johann Conrad von Ketteler zu Sassenberg als Vormünder der nachgelassenen Kinder des Ketteler zum Harkotten, schließlich auch gegen Georg Niesen gen. Wesselshegge. Es ging um die Errichtung eines neuen Kottens (novae casettae) durch Wesselshage in der Mark Bosenheide, gegen dessen vertragswidrigen Bau der Kläger 1671 Klage erhoben hatte. Der Offizial hat nun die Beklagten verurteilt, bei Strafe von 300 Goldgulden den Bau neuer Kotten in der allgemeinen Mark zu unterlassen und den Kotten Wesselhage abbrechen zu lassen, und befiehlt den geistlichen Rektoren zu Füchtorf, sein Urteil zur Ausführung zu bringen. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerke.- Vermerke über die Aushändigung des Mandats an den Domherrn Conrad Gaudenz von Ketteler, an die Frau des Georg Nieszen gen. Wesselshege, an Johann Conrad von Ketteler zu Sassenberg und an Dr. Johann Schmisingh, Gograf zu Harkotten, 1681. |
Archiv |
Harkotten II (z. T. Dep.) |
Bestand |
Harkotten, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
HarKo.Har.Uk.227 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, lateinisch, abh. Siegel des Offizials. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2013-01-29 |
Aufrufe gesamt |
1867 |