Regest

Datum 1582-10-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Wegen der hohen Verschuldung des Rembertt von Hanxleden, die zur kurfürstlich angeordneten Pfändung von Herdringen führte, haben seine Brüder Jorgen, Johann und Gerdt von Hanxlede über ihr elterliches und sonstiges Erbe einen Teilungsvertrag ausgestellt, wobei sie den Anteil ihres Bruders Rembert, ein Viertel des Gesamterbes, unberücksichtigt lassen:

1. Von der gesamten Erbschaft, Barschaft, Pfandschaft und den anderen Gütern fällt jedem Bruder ein Drittel zu, doch müssen sie zu gegebener Zeit ihre Schwestern aussteuern.

2. Der Bruder Jorgen soll einen Anteil an dem Haus Körtlinghausen mit allem Zubehör an Erb- und Lehengütern, und am Hof zur Bonenburgh mit dessen Zubehör um Körtlinghausen erhalten. Soviel er davon zu Lebzeiten des Vetters Jorgen von Hanxlede samt dem, was nach Abzug für das Haus Körtlinghausen verbleibt, bekommen kann, das kann er wie sein Eigentum führen. Auch von der Barschaft und Pfandschaft des Hauses Herdringen und an den Bar- und Pfandschaften und anderen Gütern ihres Vetters zu Körtlinghausen, die an das gnt. Haus fallen, soll er seinen Teil erhalten wie die anderen, jedoch ohne Schaden der Leibzucht ihres Vetters.

3. Gerdt soll seinen Teil am Haus Herdringen und dessen Zubehör an Erb- und Lehengütern, dazu die künftig an das Haus Körtlinghausen fallenden Pfand- und Barschaften und die durch den Tod des Vetters anfallenden Güter zu seinem Teil erhalten mit der Auflage, aus Herdringer Gütern die Leibzucht der Mutter zu unterhalten.

4. Der Bruder Johann soll an den Gütern zu Körtlinghausen und Herdringen und dazugehörigen Gütern wie auch an den zugehörigen Pfand- und Barschaften seinen Anteil haben. Da er mit seinem Anteil die Güter nicht zersplittern möchte, will er seinen jetzigen und auch künftigen Anteil an Herdringen und Körtlinghausen seinem Bruder Jorgen vererben gegen eine Jahresrente von 120 Talern. Ebenso will Johann seinen Anteil an Herdringen seinem Bruder Gerd für 120 Taler Jahresrente vererben. Da sein Anteil an Bar- und Pfandschaft und anderen Gütern mehr an Rente einbringt, als ihm ausgezahlt wird, schenkt er dieses seinen Brüdern zu besserem Unterhalt mit der Bedingung, falls er im Deutschorden nicht bleiben kann, daß er dann auf seine Güter zurückgreifen könne. Da er zudem seine Schwester Margrethe 2.000 Goldgulden und Agnes 500 Rtlr. zur Aussteuer versprochen hat, wollen in diesem Fall die beiden Brüder die Summe zur Hälfte tragen und 1.000 Goldgulden an Margrethe und 250 Rtlr. an Agnes zahlen. Endlich ist verabredet worden, daß die beiden Brüder Jorgen und Gerdt einander zur Einnahme der Güter und Häuser Herdringen und Körtlinghausen Hilfe leisten. Dem Bruder Gerdt steht es nach Jahresfrist zu, Haus Körtlinghausen oder Herdringen für sich zu wählen, welches er dann gegen Erneuerung des anderen Hauses beziehen und behalten kann.

Unterschriften und Signete der drei Brüder Jorgen, Gerdt und Johan.
Archiv   Körtlinghausen
Bestand   Bestand A, Urkunden |   alle Regesten
Signatur A Urk. 147
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Material Papier
Überlieferungsart Ausfertigung
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Datum Aufnahme 2014-01-29
Datum Änderung 2014-01-29
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