Regest

Datum 1152-01-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Rom, Lateran
Titel/Regest Papst Eugen III. nimmt auf Bitten des Propstes Otto und des Konventes das der hl. Maria geweihte Stift in Cappenberg in seinen Schutz, wie dies schon sein Vorgänger Papst Honorius getan hat. Er schreibt für alle Zeit die Regel des hl. Augustinus für das Stift fest und bestätigt ihm seine Besitzungen, nämlich Cappenberg, Coerde, Wesel, Wessum, Werne, Heil, Alstedde, Mengede, Nette, Hilbeck, Saerbeck, Langern, Wethmar, Stikelewic, den Haupthof Velmede und das Gut, das Winemar dem Stift aus eigenem Recht übertragen hat, sowie die Kirchen in Werne und Ahlen, die Bischof Friedrich von Münster samt der Aufsicht über die Pfarrei in Werne dem Stift überlassen hat. Keine geistliche oder weltliche Person soll Cappenberg und sein Umfeld durch Gewalt oder List in Besitz nehmen und befestigen oder den Konvent von dort verdrängen. Verlässt ein Bruder, der zu Cappenberg das Gelöbnis abgelegt hat, den Ort, darf ihn niemand aufnehmen, sofern er kein schriftliches Zeugnis vorlegen kann. Niemand soll das Stift bedrücken oder ihm seine Besitzungen entziehen, vielmehr sollen dem Stift seine Rechte gewahrt werden, vorbehaltlich des kanonischen Rechtes des Diözesanbischofs. Denjenigen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, drohen die Strafen der Hölle, während sich diejenigen, die die Rechte des Stifts schützen, den Himmel verdienen.
Archiv   Cappenberg, Stift
Bestand   Stift Cappenberg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Cap.A.Uk - 8
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Bestellsignatur Cappenberg, Stift / Stift Cappenberg, Urkunden / Cap.A.Uk - 8
Altsignatur Nr. 13 / Or. Nr. 10
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament
Siegel Bleibulle an Seidenfäden
Literatur WUB II 286
UB Lünen 9
WUB Bd. II 286
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.14   1150-1199
Datum Aufnahme 2022-01-21
Aufrufe gesamt 1429
Aufrufe im Monat 1122