Regest

Datum 1178 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Simon, Propst von St. Gereon in Köln, bekundet, dass dem Stift St. Gereon der Zehnt in den Dörfern Methier und Beckinghausen gehört und für die Einlösung des Zehnten seit alters jährlich zahlbare Renten festgesetzt sind. Im Vertrauen auf die Hilfe des Propstes Hermann zu Cappenberg haben sich einige Cappenberger Hörige in den genannten Dörfern an Propst Simon und seine Neffen Hermann und Dietrich, Kanoniker an St. Gereon, zu deren Amt der Zehnt dieser Dörfer gehörte, gewandt, damit dem Cappenberger Propst dieser Zehnt erblich in der Weise übertragen wird, dass ein jeder von ihnen jährlich am Fest der hi. Jacob und Christophorus (Juli 25) seinen Anteil an der für den Zehnt festgesetzten Rente zahlen soll. Um jeden Streit wegen der Höhe der Zahlungen zu vermeiden, werden die Summen genannt: Es haben zu zahlen ein Erbe in Methler jährlich drei Schillinge Kölner Geldes, ein Erbe in Beckinghausen 30 Pfennige, ein anderes 11 Pfennige, ein weiteres 11 Pfennige und noch ein weiteres 14 Pfennige.
Archiv   Cappenberg, Stift
Bestand   Stift Cappenberg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Cap.A.Uk - 28
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Bestellsignatur Cappenberg, Stift / Stift Cappenberg, Urkunden / Cap.A.Uk - 28
Altsignatur Nr. 36 / Or. Nr. 29
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament
Siegel spitzovales Siegel an Seidenfäden, beschädigt und restauriert
Literatur WUB II 399
UB Lünen 14
WUB Bd. II 399
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.14   1150-1199
Datum Aufnahme 2022-01-21
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