Regest

Datum 1495 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Hinrich Sempken, Richter zu Heitzen [Heessen] bekunden Dirich und Lubbert, Gebrüder van der Recke, dass sie sich mit ihrem Bruder Godert über die Teilung der elterlichen Güter, insbesonder über die Wohnsitze zu Heitzen (Heessen) und Synden [Senden] in folgender Weise geeinigt hatten: Dirich und Lubbert überweisen ihrem Bruder Godert die Pfandschaft des Amtes Werne mit 1800 Goldgulden; die Urkunden, mit denen das Amt ihrem Großvater Lubbert Morrien verschrieben war, sollen ihm übergeben werden; ferner geben sie ihm 500 Goldgulden, die sie jährlich mit 5% verzinsen wollen; die Verschreibung über 250 Gulden, die Goderd ehedem seinem Bruder Dirich gegeben hat, sollen sie ihm zurückgeben. Die Auszahlung des Kindteiles an ihren in Livland befindlichen Bruder Morrien sollen Dirich und Lubbert übernehmen. Daraufhin verzichtet Goderd auf die Güter Synden [Senden] und Heitzen [Heessen].
Standgenossen des Gerichtes: Godert Ketteler, Ritter, Bernd Morrien, Pastor zu Olfen.
Archiv   Cappenberg, Stift
Bestand   Stift Cappenberg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Cap.A.Uk - 1393
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Bestellsignatur Cappenberg, Stift / Stift Cappenberg, Urkunden / Cap.A.Uk - 1393
Formalbeschreibung Ausfertigung, unterer Teil der Urkunde, 5 Zeilen tief, von Mäusen abgefressen, darunter das Datum.
Siegel Siegelankündigungen des Richters, der Gebrüder van der Recke und der Standgenossen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2022-01-21
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