Regest

Datum 1428-08-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(die [...] Mercurii decima octava mensis Augusti)
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Über den Beitrag zu einer jährlich auf Freitag vor Thomas zu verteilenden Armenspende, die der Rektor des 2. Benefiziums sanctorum Angelorum der Kapelle im Dom zu Paderborn (Paderburn), Henricus Benteler, zu liefern hatte, die er aber seit Jahren verweigerte, war zwischen den Verwaltern der Spende, dem Rektor inferioris chori, Conradus Wynandi, und Albertus Erverwyn, Rektor St. Nycolai (beneficii) in cripta, einerseits, und dem genannten Henricus Benteler andererseits ein Rechtsstreit entstanden, über dessen friedliche Beilegung sich die Parteien am 13. Juli des genannten Jahres mit Zustimmung des Gotfridus de Borchen, structuarii collatoris II beneficii S. Angelorum, des Bürgermeisters der Stadt Paderborn im Beisein des Vikars Bertold Koyen, der Benefiziaten Johanne Ortulani, Henricus Schulderen, Johanne Belen und der Priester Conradus Ortwini und Conradus Bussen einigten und zu Schiedsleuten den Domdechanten Henricus de Haxthusen, licentiatum in decretis, und den Domscholaster Theodericus de Engelshem wählten. Diese trafen auf Dienstag, den 20. Juli des Jahres, folgenden Schiedsspruch auf dem Domkirchhof gegenüber dem Hof Sterenberch: Der Besitzer des II. Benefiziums S. Angelorum hat das beim Kloster Hardehausen (Herswydeshusen) zu jährlich 10 Goldgulden (redditus decem florenorum Renensium/ Rynensi) Zinsen ausstehende Kapital von 200 Rheinischen Goldgulden mit dem darüber sprechenden Rentbrief an die Verwaltung der Spende abzutreten und den seit dem Beginn des Prozesses zu Unrecht einbehaltenen Betrag ebendahin nachzuzahlen. Wegen dieser Nachzahlung hat er binnen Jahresfrist mit einem Kapital von 30 Goldgulden eine Rente von jährlich 2 Malter Getreide zu kaufen, die ihm für seine Lebenszeit zwar zu Gute kommt, dann aber ebenfalls an die Verwaltung der Spende fallen soll. Die Prozeßakten werden kompensiert. In diesem Termin nun fühlte sich der Besitzer des II. Benefiziums S. Angelorum zur Verhütung der Schmälerung der Einkünfte seines Benefiziums bewogen, dasselbe mit der Schenkung seines Salinenanteils in Westernkotten, Kölner Diözese, (Westerenkotten Colon. Dyec.) zu dotieren, der ad puteum Dürorffes gehörte und zur Zeit an Albertus Bake, Bürger zu Lippstadt (Lyppe), verpachtet und für 48 Mark argenti puri angekauft war. Die Urkunde darüber, auf 96 Mark lautend, welches gleichzeitig noch über einen von weiland Edelherrn Bertoldus de Buren angekauften Salinenanteil sprach und von dem genannten Edelherrn und Albertus de Berninchusen, dem Propst von Meschede (Messcheden), als Lehnsherrn und von Wilhelmus und Henricus de Buren, den Brüdern des Bertoldus, besiegelt war, übergab der genannte Henricus Benteler den Priestern des Doms zur Reponierung mit der Bestimmung, daß die eine Hälfte der Einkünfte zu seiner, die andere Hälfte zur Nutznießung seines Benefiziums verwandt werden solle.

Dieser Vertrag wurde dann auf Bitten der Parteien vom gesamten Domkapitel nach Beratung in einer Kapitelssitzung auctoritate ordinaria approbiert und mit dem kleinen Siegel ad causas konfirmiert.

Zeugen: Bertoldus Coye, Vikar, und Johanne Byen, beneficiatus perpetuus.

Notariatssignet: Raveno de Rypen, Paderborner Geistlicher.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 381, S. 199f.
Formalbeschreibung Ausf., Perg., Lat. - 1 anh. Siegel: Domkapitel Paderborn, (kleines Siegel; Bild u. Umschr. st. besch.) - Rückseite: Ive 15. Jh.; Plica: Ecke rechts unten unleserlicher Vermerk - Beilage: Tw. Urkundenabschrift von Stolte.
Regest: Stolte S. 247f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2004-07-23
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