Regest

Datum 1450-08-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(die invention. sancti Stephani protomartiris)
Titel/Regest Henricus, Offizial des bischöflichen Hofes zu Paderborn (curie Paderburnen.) und Ge"ne"ralvikar unter Theodoricus [Dietrich II. von Moers], Erzbischof von Köln und Administrator der Paderborner Kirche, bezeugt, daß Arnoldus Pistor(is), Rektor des Altars beate Marie virginis in der Neustädter Pfarrkirche St. Johannis Baptist zu Warburg (Wartberg) eine Kapelle an der Südseite dieser Kirche mit derselben zusammenhängend erbaut und darin einen neuen Altar zu Ehren beate Marie virginis, sanctorum Liborii episcopi, Jodoci confessoris, Barbare et Dorothee virginum und mit den jährlichen Einkünften von 12 Rheinischen Goldgulden (Florenis Renen.) des jeweils vierten Teils der Zehnten der Dörfer Dössel (Dosele) und Menne und mit jährlich 6 Malter Korn ausgestattet habe, die er für 300 (200 und 100) Rheinische Goldgulden von Johanne Tucketappen zu Warburg erworben hatte. Außerdem habe er diesem neuen Benefizium sein Haus mit Garten auf der Neustadt in der Papengasse, gelegen zwischen den Häusern des Conradus Derinkhusen, Rektor des Benefiziums Petri und Pauli, und des Bertoldus Baden, Rektor des Benefiziums beati Georgii, beide in der Neustädter Kirche, zugeeignet. Dieses neue Benefizium soll selbständig und getrennt bleiben von dem, das gleichzeitig auf demselben Kapellenaltar von Theodoricus de Clenenbergh, Rektor der Pfarrkirche sancti Jacobi in Papenheim (Papenheym), errichtet ist. Der Stifter hat das Patronatsrecht, das nach dessen Tod auf Bertoldus de Geismaria zu Warburg und dessen männliche Nachkommen übergeht. Nach deren Aussterben soll der Bürgermeister der Neustadt dasselbe ausüben. Der Patron muß nach 2-monatiger Vakanz des Benefiziums dem Bischof zu Paderborn oder dessen Offizial, ad quem institutio et invest[it]ura de dicto beneficio spectabit, einen Abkömmling des Herboldus Lippoldes und dessen Ehefrau Alheydis oder in Ermangelung dessen aus dieser Familie eine Person aus der väterlichen Linie des Stifters Arnoldus oder sonst einen armen Presbyter oder Kleriker, der kein anderes Benefizium hat, präsentieren. Der erste Benefiziat soll Hermannus Herbordi sein, der mit vollendetem 25. Lebensjahr spätestens sich zum Priester ordinieren lassen muß und dann zur Residenzpflicht verbunden ist, es sei denn, daß er wegen seines Studiums auswärts ist (nisi in studio esset privilegiato ratione studii duntaxat vel in curia Romana). Der Benefizieninhaber ist verpflichtet, wöchentlich 3 Messen auf dem Stiftungsaltar zu lesen und sich am übrigen Gottesdienst der Kirche zu beteiligen. Er ist vom Pfarrer abhängig und führt die Oblationen seines Altars an ihn ab, auch zahlt er an ihn in reverentiam jährlich vier Schilling. Die Stiftungs-Urkunden werden vorläufig beim Kirchenrat (decanos et magistros fabrice) der Johanneskirche in einem Schrein mit 2 besonderen Schlüsseln verwahrt. Der Offizial bestätigt nach erfolgtem Konsens des Pfarrers Hermannus Deppen die Stiftung.

Siegelankündigung: Officialatus curie Paderburnensis, Hermannus Deppen, Rektor.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 532, S. 265f.
Formalbeschreibung Ausf., Perg., Lat. - 2 anh. Siegel (1 verm. an Fäden, 1 an Perg.str.): 1) - 2) (verl.) - Rückseite: [Iv 16. Jh. mit Sign.] No 10; Plica: 17; Plica innen: Rr/ Rr [18. Jh.]
Regest: Stolte S. 295f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2004-08-05
Datum Änderung 2011-01-14
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