Regest

Datum 1454-06-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(an avende der hilgen apost. sunte Peter und Paule)
Titel/Regest Erzbischof Dyderich [II. von Moers] von Köln (to Colen), Administrator von Paderborn, auf der einen, Edelherr Bernhard [VII.] zur Lippe (Bernd Edel Her tor Lyppe) unter Zustimmung seines Bruders Symonis auf der anderen Seite, erneuern mit Rat und Zustimmung von Domkapitel, Ritterschaft und Städten einen Bündnisvertrag von 1413-02-16 (ipso die Juliaine virginis). Keiner soll des anderen Feind werden noch jemanden unterstützen oder dulden, der Feindschaft von einem Territorium ins andere trägt. Über Uneinigkeiten sollen Verhandlungen geführt werden. Ansprüche der Untersassen sollen durch die Herren oder Amtleute vertreten werden. Wer zur Fehde greift, statt Recht zu suchen, soll nicht im Lande geduldet werden. Mörder, Strauchdiebe, Straßenschinder, Diebe und Räuber (stolrovere) und verachtete Leute sind aus dem Land zu jagen. Stadtrichter (unses slotes richter) und Einwohner sollen jedem, der eine Klage vorbringen will, behilflich sein, sein Recht zu finden. Niemand soll einen anderen auf des Reiches oder der Herren Straßen oder in den slotten beschlagnahmen oder aufhalten (kummeren effte letten), es sei denn, er hätte in dem slotte selbst Schulden oder wäre dem Herrn der betreffenden Straße persönlich oder als Bürge verpflichtet, so daß er mit Recht angeklagt werden könne. Kein flüchtiger Räuber oder Verbrecher soll Unterstützung finden, seinen Verfolgern (najegern) aber sollen la[n]twere, knicke unde lantfeste offenstehen. Zur Nachjagd sollen auch die Eingesessenen aufgeboten werden. Sollte der Erzbischof vor Ablauf der vereinbarten 12 Jahre sterben, wäre sein Nachfolger an den Vertrag nicht gebunden. Während der Vertragszeit sollen die beiderseitigen Amtleute jährlich zusammenkommen.

Siegelankündigung: die Aussteller [Erzbischof Dyderich, Edelherr Bernhard zur Lippe], das Paderborner Domkapitel und Symon zur Lippe sowie auf Bitten von Ritterschaft und gemeiner Landschaft beider Lande die Städte Brilon, Geseke, Rüthen (Ruden), Werl (Werle), Arnsberg, Attendorn (Attendern), Paderborn, Warburg (Warberch), Brakel (Brabecke [!]), Borgentreich (Borgentrike) und Nieheim (Nihem) sowie Lippstadt (Lyppe), Lemgo (Lemego), Blomberg, Horn (Hornne) und Detmold (Detmelde).
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 563, S. 279
Formalbeschreibung Abschrift 15. Jh., Papier, Nd. - Randvermerke u. Datierung, z.T. abradiert - Anm.: Urkundensammlung Kaplan Brügge
Ausf.: StadtA Paderborn U 146; Druck: Wigands Archiv IV, S. 56-61; Regest: LR Nr. 2149, Stolte S. 302, LR NF 1454.06.28
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2004-08-06
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