Regest

Datum 1472-04-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(feria quinta post dominicam Cantate)
Titel/Regest Der Priester Sanderus de Horne [Horn] setzt Bertoldus Bomhouwer, Johannes Stotemann, Conradus van Roden und Conradus Liisen, Kanoniker zu Busdorf (ecclesie sanctorum Petri et Andree apostolorum Pad.), zu seinen Testamentsvollstreckern ein. Er bestimmt:

Jeder an den Exequien teilnehmende Priester, Terminarius und Offiziat des Paderborner Doms und der Gaukirche (ecclesie Pad. et Rurens.) soll 6 Pfennig, jeder im Dom die Matutin zelebrierende soll 3 Pfennig erhalten.

Prior und Konvent zu Böddeken (Bodeken) bekommen für das Jahrgedächtnis seine weiße Casel sowie einen neuen Kelch mit Patene.

Für das neu eingerichtete Maynulffus-Fest legiert er die von seinen Eltern erworbenen Urkunden über die Güter in Heesten (Heysten) im Wert von 87 Gulden, eine Urkunde von Bernde Rodegers und Herrn Johann Koppersleger über 100 Gulden, von denen letzterer 50 Gulden eingelöst hat. Die Einkünfte daraus sollen - verteilt auf Vesper, Matutin und Hochamt am Festtage - zu 2/3 an die Domherren und zu 1/3 an Benefiziaten, Thesaurar, Rektoren, Organist und Läuter ohne einen Rest verteilt werden.

Aus den Einkünften einer Urkunde der Stadt Borgentreich (Borgentriike) über 30 Gulden und einer über 27 Gulden aus der Scheune Bertoldus Weyels sollen die Testa"mentsvollstrecker eine wöchentliche Messe zum heiligen Kreuz bei den Minoriten in Paderborn (de sancta cruce ad Minores in Pad.) und eine Jahresspende (stipam) an einem Passionssonntag durch den Rektor des Martinsaltares in der Gaukirche einrichten.

Conradus Liisen erhält zum Ausgleich seiner Auslagen eine Schale (unam fyalam) und zwei silberne Weinkannen (cratheres argenteas) und aus alter Freundschaft von den Kleinodien des Erblassers nach eigenem Wunsch etwas aus dem Gläserschrank, von den Tischen oder der Tischwäsche (de capsa vitriorum aut mensis aut mappalibus).

Der Kaplan der Gaukirche Herboldus erhält die Pergamenthandschrift (in pergameno conscripta) der summa Raymundi parva.

Für die Abhaltung einer Memorie in Horn (in ecclesiam Hornensem) für seine Voreltern, die Cruwel[s] und die Sanders, und für seine eigene Seele überläßt er den Templierern eine Urkunde der Bosen über 15 Gulden sowie 1/2 Mark aus einer Wiese in Heesten; davon sollen sie den Priestern, die am Tage vor Johannis Baptiste die Vigil und dann die Frühmesse feiern, jeweils 6 Pfennig auszahlen. [198]

Seiner Schwester Alheyde verspricht er sein kleines blaues Bett auf dem Boden (myn kleyne bla bedde uppe der bone) mit dem Bettgestell (sponden), zwei Laken, einem Kopfkissen (hovetpol) und den Decken, seinen kleinen bespeden [?] Kasten, den breiten Tisch aus Tannenholz, zwei Stuhlkissen, seinen silbernen Gürtel und sein silbernes Messer (mest). Nach Alheydes Tod sollen diese Gegenstände Metten, seines Bruders Hanses Frau, zufallen, nach deren Tod den Sanders.
Seine Schwester Drudeke soll sein großes weißes Bett auf dem Saal mit zwei Laken, einem Kopfkissen und der zugehörigen großen Decke, einen Kessel, sowie auf Michaelis 2 Gulden erhalten.

Deren Tochter Iseke überläßt er seinen Braukessel mit dem Dreifuß (bruwketel myt deme drevete), den großen bespedeten Kasten und die bespedete Truhe (schryne).

Sein Bruder Johann bekommt ein großes blaues gestreiftes (stripede) Bett mit der Bettstelle, zwei Laken, ein Kopfkissen, die blaue Decke und zwei [...]me oder drei [...].[199]

Dessen Sohn Sander vermacht er [...] größten Töpfe (potte), zwei Stuhlkissen, zwei große Kannen, ein [...] Handfaß mit dem [...], den großen Tiegel; alles das sollen ihm Hinr[ich] und Bernde Sanders übergeben.

Die Minderbrüder in Paderborn (fratribus minoribus Pad.) sollen das längste Tafellaken mit dem langen [...] vorlaken haben.

Das Hospital der Armen Leute zum hl. Geist in Horn (Horne) erhält zwei Kannen, zwei Töpfe, zwei Brandeisen und ein Stellfaß (eyne standen) für Schenkebier.

Seiner Mutter Gertrude Langenberges überläßt er einen Topf, eine Bier- und eine Weinkanne, zwei Stuhlkissen.

Wilhelme bekommt eine Kuh, die die Reckessche besitzt, und seinen schwarzen Mantel (hoyken) und Dider[ik] eine Kuh, die der luttike Dider[ik] besitzt.[200]

Sein Diener (famulus) Nicolaus soll außer seinem Lohn (sallarium) das Lager mit Zubehör (lectum cum correquisitis) erhalten, auf dem er gewöhnlich liegt, sowie Rock (tunicam), Wams (wambosem), Stiefel (caligas) und Kapuze (caputium) des Erblassers.

Die Urkunde, in dem ihm der Paderborner Bischof 66 Gulden versetzt, überläßt er der Stadt Paderborn zur Pflasterung des Marktplatzes (tho besetende dat market myt kesserlingen).

Soweit die Kleider nicht anderweitig verteilt sind, fallen sie den Söhnen und Töchtern seiner verst. Schwester Elisabeth zu; sie sollen seinem Bruder Bernde zu Gunsten der Kinder ausgehändigt werden.

Schafe und Kühe sind zu verkaufen.

Die Bienen erhält mit allem, was dazu gehört, Herr Conradus Liisen.

Güter, über die nicht verfügt ist, sollen von den Testamentsvollstreckern zu einer jährlichen Almosenspende verwendet werden.

Die Urkunden, die Gertrud Langenberges betreffen, dürfen nicht an seinen Schwager Goswinus übergeben werden, sondern nur an seine Brüder Johann und Bernhardus als die rechtmäßigen Vormünder (tutores).

Der Holzvorrat fällt den Armen Leuten (armen luden) im Hospital vor dem Gierstor (Giirsdor) [in Paderborn] zu.

Jeder der Testamentsvollstrecker erhält 3 Gulden mit der Bitte, alle getroffenen Dispositionen treulich zu erfüllen.

Der Bruder Bernhardus erhält das große kupferne Handfaß mit dem Becken, dessen Sohn Bernhardus alle Gebetbücher, den verschließbaren Schrank (den trissor) in der dornssen [heizbares Zimmer], die zinnernen Weinflaschen und das große zinnerne Becken. [201]

Geschrieben und beglaubigt von dem Notar Conradus Ymelman, Kleriker der Hildesheimer (Hildensemen.) Diözese.

Eigenhändige Unterschrift des Sanderus de Hornen.


[198] Lateinischer Text. Der nachfolgende Text ist zunächst mittleniederdeutsch; zum Textende wechseln lateinische und mittelniederdeutsche Sprache.
[199] Textverlust durch Löcher im Papier.
[200] Mittelniederdeutscher Text.
[201] Lateinisch und mittelniederdeutsch gemischter Text.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 707, S. 336-338
Formalbeschreibung Ausf., Papier [202] (Wasserzeichen: Ochsenkopf mit einkonturiger Stange u. Stern), Lat.- Nd. - Rückvermerke: [nur tw. erhaltener Iv 15. Jh., endet wie folgt] [...] clauß [...] testor manu mea propria/ Ein weiterer Rückvermerk aus dem Jahre 1501 besagt, daß der Testamentsvollstrecker Johannes Stotma(e)n damals (wegen der Verfügung bzgl. des Meinolphus-Festes) das Testament an das Busdorfstift in Paderborn (in Bustorp Pad.) abgegeben hat. Vermerk endet wie folgt: [...] quod Martinus Tuleman recognoscit.
Regest: Stolte S. 336f.; UB Busdorf: -


[202] Papier restauriert.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2004-08-06
Aufrufe gesamt 988
Aufrufe im Monat 298