Titel/Regest |
Johan Suderman bekundet: Aleke, Ww. des Berndes des Wolves, borchmans tor Hovestat, und Henrich Herman Heydenrich, Bernd, Wolff und Mette, deren Kinder, haben ihm ihren Eigenhörigen Reyneken ton groten Broykhusen verkauft. Er überläßt nun den Verkäufern das Recht, den Eigenhörigen innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung des Briefes mit 30 rhein. Goldgulden zurückzukaufen. Sollte der Eigenhörige vor Ablauf der Frist sterben, so können die Verkäufer ihn nur nach Zahlung von 30 Goldgulden beerben.
Or., Siegel des Johann Sudermann. |