Regest

Datum 1375-05-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Abt Bodo, Prior Johann, Propst Sivert und das ganze Kapitel des Stiftes Corvey (Korveye) verpfänden das Haus Kogelnberg (Kolenbergen) und besonders den vierten Teil, den Landgraf Heinrich von Hessen auf Lebenszeit innehat, wenn er an das Stift zurückfällt, mit allen Rechten und Einkünften, Gerichten Diensten und Gütern, auch mit dem Gericht zu Volkmarsen (Volgmersen) mit dessen Zubehör an Diederike Runse, seinen Bruder Warmode, deren Vetter Werner und ihren Erben für 500 Mark Silbers Warburger Gewichte (Warbergeschir wichte), die sie schon erhalten haben, zu folgenden Bedingungen: 1. Wenn das Stift von dem genannten Haus Fehde führen wil, soll es acht Bürgen stellen, die den Burgfrieden und die Pfandsumme garantieren.

2. Bei Verlust des genannten Hauses durch eine Fehde des Stiftes, soll, bei Nichtwiedererlangung, die Pfandsumme innerhalb eines viertel Jahres zurückerstattet werden.

3. Bei Verlust des Hauses in einer Fehde der Familie Runse, soll sich das Stift um den Wiedererwerb bemühen und es den Pfandnehmern wieder ausfolgen.

4. Bei Nichterlangung des Hauses soll die Pfandsumme verloren sein, bei Rückgabe nach einem Friedensschluß es aber den Pfandnehmern wieder eingeräumt werden.

5. Bei Lösung des Vertrages soll die Pfandsumme nach einjähriger Kündigung in Volkmarsen (volkmersen), Kogelenberg (kogelenberge) oder Marsberg (tzu dem mersberge) an die Pfandnehmer oder ihre Erben zurückgezahlt werden. Den Runse soll erlaubt sein, das Geld in einer der drei Städte anzulegen oder es frei auszuführen.

6. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung erhalten die Runse das Recht, das Geld bei Genossen, nicht bei Herren (und nicht by herren), aufzunehmen, diese Geldverleiher sollen auch gegenüber dem Stift gesichert sein.

7. Rechtsverletzungen von Vertretern des Stiftes gegenüber den Pfandnehmern oder ihren Leuten sollen in Warburg nur freigesprochen werden, wenn die Strafe erlegt ist.

8. Der Vertrag soll auch beim Ableben von Zeugen Gültigkeit behalten.

Siegelankündigung des Abtes und des Kapitels.

die Philippi et jacobi apostolorum
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 5
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 5
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Anhängend Siegel, beschädigt: Bodo von Korvey vgl. Westf. Siegel III, Tafel 124,10; Kapitel von Korvey, ebda Tafel 102,8
Siegelankündigung 2
Siegel vorhanden 2
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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