Regest

Datum 1407-04-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Dietrich Runst, zur Zeit Abt in Hasungen, bekundet, daß (jungher) Hermann, Landgraf von Hessen, ihm zur Einsetzung in die Abtei Hasungen verholfen habe, und er nun auf Fürsprache des Landgrafen an das Stift Corvey komme. Er verbindet sich daher zusammen mit allen Burgen (slossen), Land und Leuten, die zum Stift Corvey gehören, mit dem Landgrafen und seinen Erben und verpflichtet sich zur Treue und Schutz auf Lebenszeit. Die zu Corvey gehörigen Burgen (slosse) sollen dem Landgrafen in jeder Notsituation offen sein, wofür der Landgraf ihn und das Stift Corvey verteidigen will. Dietrich verpflichtet sich weiterhin, keine anderen Bündnisse mit Fürsten, Rittern, Knechten oder Städten einzugehen, wodurch die Vereinbarung verwirkt oder beeinträchtigt würde. Verpfändung oder Verkauf von Corveyer Burgen (slosz) sollen nur an den Landgrafen von Hessen und seine Erben vorgenommen werden. Bei seiner Einsetzung zum Abt von Corvey will Dietrich dem Landgrafen und seinen Erben die hier eingegangene Vereinbarung mit Brief und Siegel bekräftigen und verspricht beim Schwur auf das Evangelium, den oben genannten Pflichten nachzukommen.

Siegelankündigung: großes Siegel des Abtes von Hasungen.

Feria quinta proxima ante Dominicam qua Cantatur in dei ecclesia Cantate
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 8
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 8
Material Papier
Sprache deutsch
Überlieferungsart Abschrift 1789
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-15
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