Titel/Regest |
Ludwig, Landgraf von Hessen, bekundet, daß Dietrich, Erzbischof von Köln, Herzog von Westfalen und Engern, ihm den corveyischen (corbeissche) Teil des Kogelnberges gegen Zahlung von 3273, 5 Rheinischen Gulden (overlenczscher Rinscher gulden der korfursten bii Ryne münczen) abgelöst habe, und zwar mit einer solchen Urkunde, wie sie ihm, Ludwig, von den Runsten ihrerseits zusammen mit der auf den Kogelnberg lautenden Urkunde übergeben worden ist. Dietrich soll den Kogelnberg (daz Corbeyssche teyl) zu den Bedingungen besitzen, zu denen Ludwig ihn genutzt habe, und zwar bis zu dem Zeitpunkt der Wiedereinlösung durch den Abt und das Kapitel zu Corvey gegen die genannte Geldsumme. Zur Sicherung der Pfandsumme am Kogelnberg und des Rechtes auf Wiedereinlösung soll die vom Kölner Erzbischof ausgestellte Urkunde beim Aussteller verbleiben und nur der Abt und Herr von Corvey sich ihrer bedienen.
Siegelankündigung des Landgrafen zu Hessen.
am Sontage nechst nach Sent Barnabas tage des heiligen apostels |