Regest

Datum 1445-11-22 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johann Meisenbug (Meyschenbuch) bekundet seine Bestallung als Amtmann zu Kogelnberg (Kogelnberch) durch Dietrich, Erzbischof von Köln, Herzog von Westfalen und Engern entsprechend inserierter Urkunde:

Dietrich von Köln setzt den Ritter und Rat Johann Meisenbug als Amtmann zu Kogelnberg (Kogelenberge) ein. Er soll Schloß und Amt mit Zubehör, dazugehörenden geistlichen und weltlichen Leuten und Untersassen beschützen und sie nicht bedrücken oder bedrücken lassen und keine neue Schatzung, Bede oder Dienste von ihnen fordern, als von alters her gewöhnlich ist. Auch soll er Grenzpfähle und Landwehren im Amt nicht verrücken oder verrücken lassen und wenn jemand aus dem Amt dieses tut, soll er es mit aller Macht wiederherstellen und wenn er das nicht vermag, soll er es Erzbischof und Stift mitteilen. Auch soll er im Amt keine Burgen oder feste Häuser bauen oder bauen lassen, sondern es mit aller Macht verhindern, und wenn er es nicht verhindern kann, soll er das sofort dem Stift mitteilen. Er soll auch mit niemandem Frieden schließen, noch sich mit ihm arrangieren zum Schaden des Stiftes. Auch soll er auf seine Kosten die (Land-)tage gewaffnet und ungewaffnet halten und die Straßen beschützen, Straßenräuber und Missetäter festsetzen und dem Gericht oder dem Erzbischof übergeben. Er soll auch alle Verträge die der Erzbischof mit jemandem eingegangen ist oder eingehen wird halten und gegen die die Feindschaft aufnehmen, die jetzt Feinde des Erzbischofs sind oder seine Feinde werden, sich auch mit niemandem versöhnen oder Frieden schließen ohne Zustimmung des Erzbischofs, solange er Amtmann ist und wenn er das Amt ehrenvoll ausüben will. Um das bewältigen zu können, auch um Knechte, Pferde und Hausgesinde halten zu können, wie es zur Bewahrung des Schlosses nötig ist, soll er, solange er Amtmann ist, die Nutzung von Schloß und Amt ohne spezielle Abrechnung innehaben, sowie die Strafgelder (bruchden) haben, mit Ausnahme, wenn eine ganze Gemeinde straffällig wird und bei Strafen an Leib und Gut, die dem Erzbischof zustehen. Darüberhinaus bestehen keine Verpflichtungen des Erzbischofs gegenüber dem Amtmann, auch die 20 Gulden Manngeld, die diesem jährlich aus dem Zoll zu Bonn (Bunne) verschrieben waren, sollen ihm, solange er Amtmann in Kogelnberg ist, nicht gezahlt werden. Wenn Johann Meisenbug etwa verpfändete Teile von Schloß oder Amt ablösen möchte, soll er das mit Zustimmung des Erzbischofs tun können, die aufgewendeten Unkosten sollen ihm nach Abrechnung ersetzt werden, die Pfandbriefe sind dem Erzbischof auszufolgen. Der Amtmann darf auf Schloß Kogelnberg mit Zustimmung des Erzbischof und seiner Vertreter bis zu 500 Gulden verbauen, worüber er Rechenschaft ablegen muß. Der Amtmann soll das Amt jederzeit in Ordnung halten für den Fall, dass er verstirbt oder seines Amtes entsetzt wird, was sich der Erzbischof jederzeit vorbehält; allerdings verpflichtet sich der Erzbischof in diesem Fall, alle Auslagen aus abgelösten Verpfändungen oder Baumaßnahmen am Kogelnberg nach Abrechnung vorher zu begleichen. Dann soll das Schloß Kogelnberg offen und ohne Widerrede übergeben werden. Auch soll Johann Meisenbug nur dem Erzbischof gehorsam sein und nach seinem Tode dem Domkapitel zu Köln als Vertreter des neuen Erzbischofs, vertreten durch zwei Edelkanoniker mit dem großen Siegel, die den Gehorsam fordern. Das Vorgeschriebene ist von Johann beschworen worden.

Siegelankündigung des Erzbischofs, 1445 Nov. 22 (des mayndages na syn Elizabeth dage).

Ritter Meisenbug (Meysenbuch) bekennt, dass er das Amt und Schloß angenommen hat, schwört und verspricht alle Punkte des Amtsbriefes einzuhalten.

Siegelankündigung des Ausstellers, Siegelbitte an Lutter Quaden und Heynriche van Guedenberch, beides Knappen.

Datum am selben Tag wie der Amtsbrief des Erzbischofs.
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 16
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 16
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel 3 Siegel, 2 Siegel ab, 1 Siegelrest (1)
Siegelankündigung 3
Siegel vorhanden 0
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-15
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