Regest

Datum 1464-07-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Raven von Kansteyn bestätigt den Empfang von Schloß und Amt Kogelnberg (Kogelberg) von Roprecht, gewähltem und konfirmiertem Bischof von Köln, amts- und pfandweise für 700 oberländische rheinische Gulden, wie in einem anderen Brief beschrieben. Raven von Kansteyn bekennt, dass er von den 700 Gulden erst 400 gezahlt habe und dass der Erzbischof am selben Datum (vur datum myns amptbrieffs) den Bürgern von Volkmarsen (den van Volckmerssen) die Mühle (overmolen) und das Gericht zu Volkmarsen für 300 Gulden verschrieben hat, die diese als Beitrag zur Ablösung des Kogelnberges an den Meisenbug (Meysenboichen) gezahlt haben. Der Erzbischof kann Mühle und Gericht für 300 Gulden ablösen, aber auch Raven von Kanstein hat das Recht dazu, solange er den Kogelnberg in Pfandbesitz hat. Wenn Raven von Kanstein Mühle und Gericht nicht ablöst, so stehen ihm Schloß und Amt Kogelnberg nur für 400 Gulden zu, mit welchen der Erzbischof den Kogelnberg auslösen kann.

Siegelankündigung des Ausstellers.

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Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 21
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 21
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel angehängt gut erhaltenes Siegel des Ausstellers
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-07-15
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