Regest

Datum 1491-07-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Abt Hermann, Prior Johannes, Propst Hermann und das gesamte Kapitel des kaiserlichen freien Stifts Sankt Vitus zu Corvey, Benediktinerordens, gelegen in der Diözese Paderborn, bekunden, daß sie nach einmütigem Kapitelbeschluß dem Priester Hinrike und dessen Bruder Godeharde der Geylinges, dessen Ehefrau Ilssen und deren Kinder Hinrike, Russe, Godeharde, Metten, Ilsen und Annen ihr gesamtes Zinsaufkommen und ihre Einkünfte (alle gude und opkomede) innerhalb, außerhalb und vor der Stadt Volkmarsen (Volckmerssen) verkauft haben. Inhalt des Verkaufs sind unbelastete Besitzungen und Einkünfte aus Häusern, Äckern, Wiesen usw. einschließlich sieben Morgen Landes, die der Herr Hinrik van Godelhem einst als Abt von Sankt Godehard gekauft hat. Ausgenommen von dem Verkauf sind 18 Schillinge jährliche Geldrente aus der Niedermühle (neddermolen) vor Volkmarsen und drei freie Häuser in der Stadt, von denen zwei die Kleine Freiheit und eins die Große Freiheit genannt werden, die stets dem vorgenannten Stift gehört haben und ihm auch verbleiben sollen, ohne daß das Stift Ansprüche auf weitere Teile des Verkaufsgutes stellen wird. Die vorgenannten Güter hatten Abt Mauricius +, Prior Wedekynt +, Propst Diderik *, und das Kapitel dem Gotten Ludeken Luchelen, seiner Gemahlin und ihren Erben, den Großeltern der Herren Heinrich und Godehard für eine gewisse Summe nach Inhalt einer vorliegenden Urkunde verkauft, und danach haben Abt Hermann, Prior Bodo +, Propst Gevehardus + und das gesamte Kapitel eine weitere Verschreibung ausgestellt. Diese beiden Verschreibungen sollen von der vorliegenden Urkunde unabhängig (unschedelich) und den Käufern alleine zu Nutzen sein (ene alleyne to gude betlich syn). Die Herren Heinrich und Godehard haben dem Stift für die obengenannten Güter 1.000 Rheinische Goldgulden bezahlt, die die Aussteller und ihre Vorfahren zu ihrem Nutzen verwandt haben. Abt, Prior und Propst setzen die Käufer kraft vorliegender Urkunde in das Eigentum und die "gewere" der genannten Güter ein. Die Verkäufer versprechen, daß weder sie noch ihre Nachfolger den Käufern je ihren Besitz streitig machen werden, vielmehr wollen sie ihnen volle Gewährschaft geben. Sollte sich erweisen, daß Teile der als frei verkauften Güter beschwert sind, so werden die Verkäufer dies ohne Entgelt abstellen. Die Verkäufer haben sich vorbehalten, die genannten Güter wiederzukaufen, falls die Käufer dies wollen oder verstorben sind, jedoch nicht eher. Der Wiederkauf soll in Volkmarsen oder nicht mehr als eine Meile entfernt nach Festlegung der Käufer gegen 1.000 Rheinische Goldgulden erfolgen, und zwar nur in der Zeit zwischen Weihnachten und Mariä Lichtmeß. Die Vorankündigungsfrist soll ein halbes Jahr betragen, und das Recht des Wiederkaufs soll nur zugunsten des Stifts wahrgenommen werden. Sollten die Güter eingesät sein, darf die Ernte noch eingebracht werden, dem Propst von Corvey muß jedoch dann die übliche Pacht entrichtet werden; das landesübliche Mistrecht soll nach dem Wiederkauf bestehen bleiben. Sollten die vorgenannten Käufer alle oder nur einen Teil der genannten Güter verkauft oder versetzt haben, so müssen die darüber ausgestellten Urkunden im Falle des Wiederkaufs mit übergeben werden. Die Aussteller geloben, alle genannten Punkte zu halten und zu befolgen. Die Bestimmungen der Urkunde sollen durch keine Privilegien oder Statuten aufgehoben werden können.

Siegelankündigung: Abt Hermann, Prior Johannes, Propst Hermann und das Kapitel mit dem großen Kapitelssiegel, Siegel des Abtes und des Propstes.

am dornersdage infra octavam visitationis Marie semper virginis
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 26
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 26
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel angehängt: 1. Abt 2. Großes Kapitelssiegel (Ilgen 108,2) 3. Propst
Siegelankündigung 3
Siegel vorhanden 3
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-21
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