Regest

Datum 1493-10-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Volkmarsen
Titel/Regest Der Ritter Otto von der Malsburg (Malsburgk) und Heinrich Westvaell bekunden, daß sie von Erzbischof Hermann von Köln etc. als Amtleute auf dem Kogelnberg (Kogelberge) eingesetzt sind, entsprechend folgender Urkunde:

Erzbischof Hermann von Köln etc. bekundet, er habe Ritter Otto von der Malsburg und Heinrich Westvaell zu seinen Amtleuten auf Schloß und Stadt Kogelnberg und Volkmarsen auf Widerruf eingesetzt. Sie sollen Schloß und Amt mit seinen Untertanen sowie die Rechte und Grenzen des Stiftes verwahren und verteidigen und für Erzbischof und Stift handhaben. Sie sollen dem Stift nützen, es vor Schaden bewahren und nur dem Erzbischof und nach seinem Tode dem Stift gehorsam sein. Das haben die Amtleute eidlich zu halten gelobt. Damit sie ihre Aufgabe erfüllen können, sollen sie, solange sie Amtleute sind, aus dem Amt jährlich 60 Viertel Frucht und acht Mark an Geld, auch alle Hühner und Eier, die in dem genannten Amt einkommen, zu gleichen Teilen haben. Dazu dürfen sie zu gleichen Teilen Äcker, Wiesen und Dienste, die zum Schloß gehören, in Anspruch nehmen. Was an Renten und Gefällen darüber hinaus anfällt, sollen sie nicht erhalten, sondern sie zum Nutzen des Erzbischofs und Stifts erheben. Die im Amt anfallenden Strafgelder (brucht) sollen die Amtleute für das Stift einziehen und darüber Rechnung ablegen. Weil durch Krieg, Unachtsamkeit oder Versäumnisse zum Schloß Kogelnberg gehörende Einkünfte und Gerechtigkeiten verloren gegangen sind, erlaubt der Erzbischof, damit die Amtleute diese besser einfordern können, daß die Amtleute von allen Strafgeldern den 8. Pfennig haben sollen, außer wenn jemand Leib und Gut verwirkt hat, was sich der Erzbischof vorbehält. Wenn die Amtleute von verloren gegangenem Gut oder Einkünften etwas wiedergewinnen, was sie auf Kosten des Stifts mit allem Fleiß tun sollen, erhalten sie davon die nächsten vier Jahre ein Viertel, wenn sie solange Amtleute sind. Wenn die Amtleute auf Verlangen des Erzbischofs oder in der Verteidigung der Untertanen von Feinden des Stifts geschädigt werden, so will der Erzbischof ihr Hauptherr (heuffthere) sein.

Siegelankündigung des Erzbischofs.

Gegeben in Volkmarsen 1493 Okt. 6 (uff sonndach na remigii)

Diesen Amtsbrief haben Ritter Otto von der Malsburg und Heinrich Westvaell beschworen.

Siegelankündigung der Aussteller.

Gegeben am gleichen Datum wie die inserierte Urkunde
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 27
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 27
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel 2 Siegel anhängend
Siegelankündigung 2
Siegel vorhanden 2
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-07-15
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