Regest

Datum 1504-09-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Arnsberg
Titel/Regest Wigand von Hanxleden bekundet, daß Erzbischof Hermann von Köln ihn zum Amtmann von Kogelnberg eingesetzt und darüber folgende Urkunde ausgestellt hat:

Erzbischof Hermann von Köln etc., Administrator der Kirche von Paderborn bekundet, daß er seinen Rat und Getreuen Wigand von Hanxleden, nachdem er von diesem 600 rheinische Gulden geliehen und ihm dafür Schloß und Amt Kogelnberg als Sicherheit gesetzt hatte, nun auch zum Amtmann von Kogelnberg und der Stadt Volkmarsen (Volgkmarssen) gemacht hat. Der Amtmann soll Stadt und Amt verwahren, solange der Erzbischof lebt und nach dessen Tode nur dem Domkapitel gehorsam sein. Wigand hat geschworen, seine Aufgaben getreulich zu erfüllen, dafür soll er jährlich 60 Viertel Frucht und acht Mark sowie alle Hühner und Eier erhalten und alle erzbischöflichen Äcker, Wiesen und Dienste nutzen. Die übrigen Zinsen und Einkünfte sollen dafür vom Erzbischof bestimmte Kellner und Diener anfordern und einsammeln und davon dem Wigand jedes Jahr zu Pfingsten 30 Gulden geben, und zwar so lange wie die Verschreibung dauert bzw. die obengenannte Summe von 600 Gulden nicht zurückgezahlt ist. Eine Ablösung darf nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden, sondern frühestens danach. Sollte Wigand nicht mehr Amtmann sein, muß er das zum Schloß gehörende Ackerland vollständig zurückgeben, der ausstehende Zins soll ihm noch bezahlt werden. Damit Wigand verlorengegangene Rechte desto fleißiger zurückgewinnt, soll er von allen dem Erzbischof zustehenden Brüchten den 10. Pfennig erhalten, außer von den Zahlungen bei Verbrechen gegen Leib und Gut und außer den Gefällen des Freistuhls. Bei Wiedergewinnung verlorengegangener Renten und Güter - was auf Kostendes Erzbischofs geschehen soll - erhält Wigand auf vier Jahre ein Viertel der Einkünfte, sofern er so lange Amtmann ist. Falls Wigand um Hilfe ersucht wird bei der Verteidigung der Untertanen und dabei Schaden erleidet, will der Erzbischof sein Hauptherr sein und ihn schadlos halten, dafür jedoch sollen Schloß und Amt Kogelnberg nicht verpfändet oder als Haftung gesetzt werden. Wen immer Wigand gefangen nimmt, den nimmt er im Namen des Erzbischofs gefangen.

Siegelankündigung: Erzbischof Hermann.

Gegeben zu Arnsberg 1504 Sep. 26 (uff donerstag naich sanct Matheus des heiligen aposteln und evangelistentag)

Wigand gelobt, das Vorgeschriebene zu halten und zu befolgen.

Siegelankündigung: Wigand von Hanxleden.
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 31
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 31
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel angehängt (von Hanxleden ?)
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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