Titel/Regest |
Arnt Wulf (Wolff) von Gudenberg, Herr zu Itter (Ytter), bekundet, daß er mit Tyel, Jorgen und dem inzwischen verstorbenen Philipsen Wulf von Gudenberg, seinen Brüdern und Vettern, aus etlichen besiegelten Urkunden Forderungen an den Erzbischof Hermann von Köln gehabt hat. Diese Urkunden über die Ablöse des Kogelnbergs waren von dem früheren Erzbischof Rupprecht für den Vater des Arnt ausgestellt worden; sie lauten über 1200 Gulden Hauptgeld, für die eine jährliche Rente von 120 Gulden getahlt werden mußte; eine andere lautete über 1.000 Gulden (Hauptgeld), die von der (nicht gezahlten) jährlichen Rente aufgelaufen waren, und sie dem Arnt und seinen genannten Brüdern und Vettern vom Erzbischof Rupprecht verschrieben waren. Am 22. Dezember 1515 (saterstag nach sant Thomas tagh des heiligen apostelen) haben sich Erzbischof Hermann und Arnt in Brühl (zum Bruel) geeinigt, und der Erzbischof hat ihm 300 Gulden für seinen Anteil verschrieben. Als Abschlag hat der Erzbischof im letzten Jahr 200 Gulden gegeben und jetzt mit dem Datum dieser Urkunde die letzten 100. Jetzt entsagt Arnt mit dieser Urkunde jeglicher weiterer Forderungen an den Erzbischof, er hat ihm zu diesem Zweck auch die Verschreibungen übergeben.
Siegelankündigung: Arnt Wulf von Gudenberg.
am mittwoch sant Matheus tagh des heiligen evangelisten |