Titel/Regest |
Georg Wolff von Gudenberg, Herr zu Itter (Ytter) bekundet, daß er zusammen mit seinen Brüdern bzw. Vettern Tyelen, Arnden und dem verstorbenen Philipp Wolff von Gudenberg, Forderungen an den Erzbischof und das Stift von Köln hatte, gemäß Urkunden, die seinem verstorbenen Vater Tiel Wolff von Gudenberg von dem verstorbenen Erzbischof Roprecht von Köln darüber gegeben wurden. Diese lauteten über 1200 Gulden Hauptgeld, die zur Ablösung des Kogelnberg von den Meyssenboich stammen (us henden der M. komen sin), und über 120 Gulden jährliche Rente (pension), die bis jetz auf 1400 Gulden unbezahlte Rente aufgelaufen ist, wofür Erzbischof Roprecht dem Vater des Ausstellers Schloß und Amt Kogelnberg und Volkmarsen entsprechend der Urkunde von 1464 Juni 29 (uff der heiligen apostelen tagh) und von 1472 April 15 (uff gudestagh nach dem sontagh misricordia domini) verschrieben hat. Außerdem sei eine beträchtliche Summe an Unkosten entstanden. Nachdem nun die Brüder und Vettern in ihren Forderungen zufriedengestellt sind, habe er nun auch seinen Anteil erhalten. Der Aussteller versichert, wie es seine Brüder und Vettern bereits getan haben, daß vom Erzbischof von Köln alle Forderungen bezahlt sind, und er vollauf befriedigt ist und erklärt mit diesem Brief und einer Quittung (finaler qwytantz) den Erzbischof aller Verpflichtungen los und ledig. Die beiden Verschreibungen habe der Erzbischof ihm übergeben.
Siegelankündigung des Ausstellers.
uff dinstagh naich sant Gereonstagh |