Titel/Regest |
Heinrich, Abt des kaiserlich freien Stifts Corvey, erklärt, daß Gottfried Geiling, Bürgermeister der Stadt Volkmarsen, angezeigt habe, Dietrich Droste, Bürgermeister der Stadt Warburg, habe das Hofland, das die Geilinge vom Stift in Pfandschaft hielten, von den Amtsvorgängern des Abtes unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen. Er bekräftigt nun nach der in der alten Verschreibungsurkunde der Geilinge enthaltenen Klausel, daß, solange das Hofland vom Stift nicht zurückgekauft werde und das Geschlecht und die familia der Geilinge Bestand habe, kein Fremder ohne Zustimmung der Geilinge die Güter erhalten solle. Er hebt die Belehnung des Dietrich Droste auf und sichert den Geilingen Schutz in ihren Rechten zu.
Ankündigung des Sekretsiegels des Stifts und der eigenhändigen Unterschrift des Abtes. |