Regest

Datum 1355-03-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Raveno der Jüngere von Canstein, Ritter / Raveno der Ältere von Canstein, Ritter / Herbold von Canstein, Ritter
Titel/Regest Die Ritter Raveno d. Ä., Herbold und Raveno d. J. von Canstein (de Kansten), Söhne des verstorbenen Grafen Konrad von Papenheim, beurkunden, daß sie für das Seelenheil ihres Vaters, ihrer Vorfahren und aller ihnen Nahestehenden dem Prior und dem Konvent des Warburger Dominikanerklosters eine Zinszahlung von einer Mark Warburger Pfennige stiften. Dieser Betrag soll jährlich am 29. September (in festo beati Mychaelis) von den zwei außerhalb der Warburger Stadtmauern vor dem Sacktor gelegenen Häusern der Aussteller (de duabus domibus nostris extra muros opidi Wartbergensis ante valvam dictam Sacdor situatis) erhoben und gezahlt werden; und zwar neun Schillinge von dem im Obstgarten gelegenen Haus (de domo sita in pomerio) und drei Schillinge von dem bei dem Scipenborne genannten Brunnen gelegenen Haus (de domo sita iuxta puteum Scipenborne nuncupatum). Prior und Konvent sollen dafür jährlich am 1. Juni (in festo beati Nycomedis martiris) für den verstorbenen Vater und übrige ihnen nahestehende Personen ein Jahrgedächtnis mit einem nächtlichen Gebet und einer Totenmesse (cum vigiliis et missa pro defunctis) feiern. Von dem gestifteten Geld soll am selben Tag das Mahl der Mönche mit Weißbrot, Fischen und Wein ausgerichtet werden (debebit fieri in communi refectorio cum albo pane, piscibus et cum vino fratribus pitantia sive consolatio specialis). Den darüberhinausgehenden Rest der genannten Zahlung werden die Aussteller und ihre Erben als Geld- oder Naturalleistung auszahlen. Die Aussteller behalten sich und ihren Erben vor, die Zinszahlung von den Warburger Dominikanern für 10 Mark Warburger Münze wieder zurückzukaufen. Den für den Rückkauf erhaltenen Preis sollen die Warburger Dominikaner für ähnliche Zwecke nutzen (in consimiles redditus convertere et expendere debebunt) und das Jahrgedächtnis weiterhin in der oben beschriebenen Form feiern (de anniversario sepedicto facere quantum ad singula puncta, prout superius est expressum).

Siegelankündigung der Aussteller.

In Annuntiatione Dominica.
Sonstige Beteiligte Konrad von Papenheim, Graf (sonst. Beteiligter)
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 59
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 59
Material Pergament
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Ausfertigung
Zustand beschädigt; Schimmelpilz/Stockflecken
Siegel Von den drei an Pergamentstreifen anhängenden Siegeln fehlen die Ravenos d. Ä. und Herbolds, das des Raveno d. J. stark beschädigt anhängend.
Siegelankündigung 3
Siegel vorhanden 1
Literatur Druck: Gottlob Nr. 8.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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