Regest

Datum 1428-06-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Die vero decima quinta mensis Iunii)
Urheber/Aussteller Hermann Wend, Propst (Aussteller) / Johannes XXII., Papst (Urheber)
  Johannes XXII.  |  Papst  |  
Titel/Regest Der Propst von St. Bonifatius in Hameln, Hermann Wend, transsumiert im Auftrag des ehemaligen Priors der Dominikaner in Warburg, Johannes von Hiddessen, für die Ordensniederlassungen in Bremen, Minden, Osnabrück, Soest, Dortmund, Wesel und Warburg eine am 19.06.1426 (ipso die Gervasii et Prothasii martirum) in Delmenhorst ausgefertigte Urkunde Ebf Nikolaus' von Bremen. In dieser teilt der Ebf gemeinsam mit den Erzbischöfen von Mainz, Trier, Köln und Magdeburg, den Bischöfen von Kamin, Lübeck, Ratzeburg, Schwerin, Havelberg, Brandenburg, Schleswig, Verden, Minden, Osnabrück, Münster und Paderborn allen Welt- und Ordensgeistlichen und im besonderen den Pröpsten Hermann in Hameln, Hermann in Loe und Johannes in Pattensen, den Archidiakonen Albert vom Domstift in Minden, Johannes vom Stift St. Johannes und Martin ebenda und den Diakonen Heinrich vom Paderborner Domstift und Hermann von der Busdorfkirche in Paderborn eine Urkunde Papst Johannes' (XXII.) mit, die dieser am 26.05.1319 in Avignon zugunsten des Dominikanerordens, insbesondere für dessen Niederlassungen in Bremen, Minden, Osnabrück, Soest, Dortmund, Wesel und Warburg ausgefertigt hat. Darin fordert der Papst den Erzbischof von Bremen und die Bischöfe von Utrecht und Hildesheim auf, Beleidigungen und Beeinträchtigungen der Dominikaner in ihren Diözesen zu verhindern, sie in ihrer Eigenschaft als päpstlich beauftragte Sachwalter zu beschützen und diejenigen, die sich feindlicher Akte gegen sie zu Schulden kommen lassen, mit Kirchenstrafe zu belegen, nötigenfalls die weltliche Gewalt zu bemühen und sie gemäß der Anordnung Papst Bonifaz' VIII. in ihren Diözesen zu verfolgen und zur Verantwortung zu ziehen.

Erzbischof Nikolaus fordert seinerseits die Empfänger auf, die Dominikaner gemäß den päpstlichen Verfügungen zu schützen. Wer diesen zuwiderhandeln sollte und nicht binnen sechs Tagen Genugtuung leistet, soll vom Gottesdienst ausgeschlossen und nach weiteren sechs Tagen öffentlich exkommuniziert werden. Der Ebf kündigt sein Sekretsiegel an.

Die Transsumierung ist erfolgt, nachdem die Einsetzung des Bremer Ebfs zum Sachwalter der Dominikaner zum vierten Mal bekannt gemacht worden war.

Die Ausfertigung Hermann Wends, des Propstes von St. Bonifatius und amtlichen Notars in Hameln, wird von Siegfried Costede, Notar der Mindener Diözese, mit dessen Signet und Unterschrift zusätzlich beglaubigt.
Sonstige Beteiligte Johannes von Hiddessen, Prior (sonst. Beteiligter) / Nikolaus, Erzbischof (sonst. Beteiligter) / Hermann in Loe, Propst (sonst. Beteiligter) / Johannes, Propst (sonst. Beteiligter) / Albert, Archidiakon (sonst. Beteiligter) / Johannes, Archivdiakon (sonst. Beteiligter) / Heinrich, Diakon (sonst. Beteiligter) / Hermann, Diakon (sonst. Beteiligter) / Johnnes XXII., Papst (sonst. Beteiligter) / Bonifaz VIII., Papst (sonst. Beteiligter) / Siegfried Costed, Notar (sonst. Beteiligter)
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 79
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 79
Bemerkungen Stellenweise etwas blass.
Material Pergament
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Ausfertigung, Notariatsinstrument mit Unterschrift und Signet
Siegel Rotes Wachssiegel in weißer, fragmentarischer Schüssel an gedrehten Wollfäden anhängend.
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-10-24
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