Regest

Datum 1512-01-29 / 1516-02-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Dr. Johannes Sommeringk, Generalkommissar
Ausstellungsort Erfurt
Titel/Regest Johannes Sommeringk, Dr. der freien Künste und der Rechte, Kantor und Kanoniker der Kirche des hl. Severus in Erfurt, Siegelbewahrer der dortigen erzbischöflichen Kurie und Generalkommissar des Mainzer Erzbischofs in geistlichen Dingen für Thüringen, Sachsen, Hessen und das Eichsfeld, erklärt allen Geistlichen und Notaren in seinem Amtsbezirk, daß er von Prior und Konvent der Augustinereremiten in Nordhausen gebeten worden sei, den Adressaten und den ihnen Unterstellten die Rechte, Ablässe und Privilegien ihres Ordens und ihres Konvents zur Kenntnis zu bringen. Er habe das Transsumpt einer Urkunde Kardinal Raphaels der Kirche des hl. Georg in Ostia, Kämmerers der Römischen Kurie und Beschützers der Augustinereremiten, mit weiteren darin transsumierten Urkunden gesehen und durch seinen Notar aufnehmen lassen (relegi et auscultari fecimus). Insbesondere sei darunter eine Bulle Papst Julius II. gewesen, mit der den Augustinereremiten Ablässe verliehen worden seien, die Papst Sixtus IV. der Kirche s. Maria del Popolo in Rom verliehen habe. Außerdem habe sich eine Urkunde Papst Sixtus IV. gefunden, mit der bußfertigen Besuchern der Kirche s. Maria del Popolo an den Festen der Geburt, Empfängnis, Reinigung, Verkündigung, Heimsuchung und Himmelfahrt Mariens von der ersten bis zum Ende der zweiten Vesper der Ablaß aller Sünden gewährt werde. Weiterhin habe das Transsumpt das Transsumpt einer zweiten Urkunde Papst Sixtus IV. enthalten, mit der dem Vorsteher (prior) von s. Maria del Popolo erlaubt werde, sechs Priester vom Orden der Augustinereremiten anzustellen und einen von ihnen als Vorsteher (priorem) zu bestimmen. Diese können von den Besuchern, die zur Erlangung des Ablasses an den gen. Festen, von Mittfasten bis zur Osteroktav und wegen der übrigen Ablässe kommen, die Beichte hören und alle Sünden wie die niederen Beichtväter (sicut penitentiarii minores) am Petersdom (in basilica principis apostulorum de urbe) unter Auferlegung von Bußen und sonstigen Leistungen erlassen (iniunctis eis pro commissis penitentia salutari et aliis que de iure fuerint iniungenda). Außerdem habe das Transsumpt das Transsumpt einer dritten Urkunde Papst Sixtus' IV. enthalten, mit der bußfertigen Besuchern der Kirche s. Maria del Popolo für die Samstage der Fastenwochen ein vollständiger Ablaß gewährt werde. Dem Vorsteher (priori) der Kirche werde erlaubt, sechs Priester seines Ordens anzustellen, um an den genannten Tagen Beichten zu hören und wie die niederen Beichtväter am Petersdom unter Auferlegung von Bußen und sonstigen Leistungen vollständige Absolution zu erteilen. Wenn Mariae Verkündigung auf einen der Fastensamstage falle, sollten Besucher der Kirche s. Maria del Popolo an diesem Tag und an dem darauffolgenden Sonntag einen Ablaß erreichen. Der Aussteller befiehlt, die gen. Ablässe und Rechte bekanntzumachen, deren Bekanntmachung zuzulassen und zu fördern, und kündigt die Unterschrift seines Notars, sein Amtssiegel und das Siegel der Generalrichter (iudicum generalium) für Thüringen, Sachsen, Hessen und das Eichsfeld an.

Beglaubigungsvermerk durch den kaiserlichen Notar Michael Schielin mit Ankündigung seines Handzeichens vom 16.02.1516.
Vermerke Titel: Indulgentie et remissiones peccatorum ecclesiarum patrum heremitarum ordinis sancti Augustini ecclesiis et oratoriis ac personis ordinis fratrum predicatorum per sanctissimum dominum nostrum papam Leonem decimum per breve motu proprio ex mera scientia, liberalitate et de apostolice sedis auctoritatis plenitudine specialiter communicate et denovo concesse.
Sonstige Beteiligte Raphael, Kardinal (sonst. Beteiligter) / Julius II., Papst (sonst. Beteiligter) / Sixtus IV., Papst (sonst. Beteiligter) / Michael Schielin, kaiserlicher Notar (sonst. Beteiligter)
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 103
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 103
Bemerkungen Am oberen Rand rechts und links Schlaufen aus Pergamentstreifen angeklebt.
Material Papier
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Ausfertigung, Druck auf Papier.
Zustand Risse/Knicke
Siegel Die notarielle Beglaubigung ist mitgedruckt. Keine Anzeichen einer Besiegelung oder Unterzeichnung.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2010-07-15
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