Regest

Datum 1520-03-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Professor Hermann Rabe, Provinzialprior
Empfänger Albrecht, Kardinal
Ausstellungsort Kalbe
Titel/Regest Frater Hermann Rabe, Professor der Theologie und Provinzialprior des Dominikanerordens in Sachsen, transsumiert eine Bittschrift (supplicationem), die er am 06.03.1520 an Kardinal Albrecht von Brandenburg gerichtet hat, der sie mit seinem Handzeichen und dem Abdruck seines Siegelrings versehen und ihre Transsumierung gestattet habe. In der Supplik bittet Hermann Rabe, ihm und den Prioren der Dominikanerkonvente in Magdeburg, Leipzig, Halberstadt, Halle, Nordhausen, Braunschweig, Tangermünde, Erfurt, Eisenach, Jena, Plauen, Treysa, Mühlhausen, Leutenberg, Marburg und Göttingen sowie den übrigen Angehörigen dieser Ordensprovinz, die unter der Herrschaft und Gerichtsbarkeit (dominio et iurisdictione) des Adressaten ihre Sammelbezirke haben (terminos peticionum suarum habentibus), für dessen Diözesen Magdeburg, Mainz und Halberstadt die Rechte zu gewähren, die seine Vorgänger ihnen gewährt haben, und darüber hinaus zu gestatten, daß diejenigen, die der Provinzialprior und die gen. Priore sich zu Beichtigern (conscientijs) nach Maßgabe der Formel Clementine de sepulturis im Kanon Dudum pro confessionum audientia aliisque huiusmodi presentandos wählen, als Präsentierte (pro presentatis) gelten, und zu befehlen, daß ihnen von allen Geistlichen gestattet werde, Beichten zu hören, Bußen aufzuerlegen und Absolution zu erteilen. Verhinderte (impeditis) und Verstorbene sollen der Provinzialprior und die Priore der Konvente nach eigenem Ermessen ersetzen können. Allen Geistlichen soll der Adressat auftragen, daß sie denen, die der Provinzialprior und die Prioren der Konvente zu Terminaren bestimmen, um Almosen zu sammeln (ad peticiones consuetas in ordine faciendas elemosynas colligendas), die Predigt, das Halten der Messe, die Verkündung von Ablaß, das Abhalten von Fürbitten für Verstorbene, die Abnahme der Beichte, die Auferlegung von Buße und die Vergabe der Absolution gestatten und ihnen dabei behilflich sind, ungehindert durch Synodalbestimmungen und sonstige Rücknahmen. Transsumpte oder Abschriften der Supplik, die durch einen kirchlichen Würdenträger, den Provinzialprior oder die Prioren der genannten Konvente unterzeichnet und besiegelt sowie durch die Unterschrift eines Notars beglaubigt sind, sollen dem Original der genehmigten Bittschrift gleichwertig sein. Die erbetenen und gewährten Rechte sollen für die Lebenszeit des Adressaten gelten.

Hermann Rabe beglaubigt das Transsumpt und kündigt sein Amtssiegel, die Beglaubigung und Unterzeichnung durch einen Notar und sein eigenes Handzeichen an. Ferner Ankündigung der Unterschrift Albrechts von Brandenburg.
Sonstige Beteiligte Vitus Keller, Notar (sonst. Beteiligter)
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 108
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 108
Bemerkungen Druck auf Pergament.
Material Pergament
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Spitzovales, rotes Siegel des Transsumierenden an gedrehter Hanfschnur anhängend, zu etwa zwei Dritteln erhalten. Unterschriften: Fr[ater] Hermannus Rab[e], pr[ofessor], doctor et provincialis manu propria s[ub]s[cripsi]t - Concessum ut petitur Alb[ertus] ca[rdinalis] M[agdeburgensis et] M[oguntinensis] manu propria s[ub]s[cripsi]t - Beglaubigung durch den Notar Vitus Keller mit dem Vermerk, daß ihm eine durch Kardinal Albrecht von Brandenburg unterzeichnete und mit dessen Siegel versehene Urkunde vorgelegen habe.
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-01
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