Regest

Datum 1684-05-31 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Prior und Konvent der Warburger Dominikaner weisen den Kölner Kurfürst darauf hin, daß das Stift Paderborn durch Angehörige unterschiedlicher Orden vermehrt wird, deren Unterhalt jedoch zunehmend schwer fällt, zumal der Konvent von den in den angrenzenden Fürstentümern Hessen und Corvey sowie der Grafschaft Waldeck wohnenden Protestanten (widrigen Religionsverwandten) keine Abgaben (Zusteuer) erhält. Eine Beschränkung der Zahl der Geistlichen erscheint jedoch nicht angebracht, da darunter die vor allem wegen der angrenzenden Andersgläubigen (ob confinia adversae religionis) notwendige Unterrichtung der Jugend leiden müßte. Außerdem werden von den Brüdern zahlreiche Pfarrstellen in der Nähe, die keinen eigenen Pfarrer haben, mitverwaltet. Deshalb bitten Prior und Konvent, die seit fast 400 Jahren in den Ämtern Medebach und Grafschaft ohne jegliche Beschwerde der örtlichen Geistlichkeit einmal jährlich im Frühling durchgeführte Terminierung nicht zu verweigern, sondern beibehalten zu dürfen.
Vermerke Rückseite: Der Generalvikar des Weihbischofs von Köln, J(ohann) H(einrich) Anethan, erlaubt den Warburger Dominikanern am 10. Juni 1684, in den Orten des Erzstifts Köln wie bisher zu terminieren.

Der paderbornische Frei- und Gograf Johann Henrich Koch bestätigt am 23. Juni 1687 die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 119
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 119
Material Papier
Sprache deutsch
Überlieferungsart Abschrift
Siegel Siegel in rotem Lack aufgedrückt.
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
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