Regest

Datum 1699-09-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(decima quinta Septembris, anno Domini millesimo sexcentesimo nonagesimo nono)
Urheber/Aussteller Hermann Werner, Bischof
Ausstellungsort Neuhaus, Schloss (in arce residentiae nostrae Neuhusanae) [Paderborn-Schloß Neuhaus]
Geoposition Google Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)
Titel/Regest Hermann Werner, Bischof von Paderborn und Graf von Pyrmont, beglaubigt und bestätigt eine Memorienstiftung des Pfarrers der Warburger Neustadt, Johannes Meyer: Aus einem Kapital von 200 Reichstalern, zusammengesetzt aus Schulden, die er bei der Gemeinde Eissen, dem Bezirk (pagus) Dössel und dem Dösseler Küster Theodor Sylvius eingetrieben hat, stiftet er eine jährliche Zahlung von 10 Rtlrn. Davon sollen 2 Rtlr. und 14 Schillinge an den Pfarrer der Neustadt, 2 Rtlr. und 8 Groschen an die Warburger Dominikaner, ein Rtlr. an jeden der beiden Kapläne, den Küster und Schulleiter je 8 Schillinge, ein Rtlr. an die Kirche der Neustadt, 14 Schillinge an den derzeitigen templarius gehen. Die restlichen 14 Schillinge und 4 Pfennige sollen für eine Armen- und Schülerspeisung verwendet werden, die an den festgelegten Memorientagen vorzunehmen ist. Für diese jährliche Zahlung sollen unter Beteiligung der genannten Personen und Institutionen jährlich vier Messen für die Verstorbenen in der Pfarrkirche gefeiert werden: die erste nach der Osteroktav für alle Pfarrangehörigen, die von Michaelis (29.09.) bis zu diesem Termin gestorben sind, die zweite um Johannis (24.06.) für alle Verstorbenen der Pfarrei, die dritte im Oktober für alle im letzten halben Jahr verstorbenen Pfarrangehörigen und die vierte im Januar für alle Verstorbenen der Pfarrei. Der Pfarrer soll dies am Sonntag zuvor ankündigen. Die Dominikaner werden am Vortag schriftlich benachrichtigt und sollen sich in ihrer Antwort zum Lesen der Messe verpflichten. Zum Ablauf des Totengedenkens werden genauere Bestimmungen getroffen. Eine eventuelle Verminderung des den Dominikanern anvertrauten Kapitals soll durch die Aufnahme einer Hypothek verhindert werden. Der Ertrag aus dem Kapital soll nicht für andere Zwecke verwendet werden. Schließlich werden genauere Bestimmungen für den Fall einer Erhöhung des Kapitals getroffen.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an.
Sonstige Beteiligte Johannes Meyer, Pfarrer (sonst. Beteiligter) / Theodor Sylvius, Küster (sonst. Beteiligter) / Martin Nitzken, Prior (sonst. Beteiligter) / Hermenegildus Krumpipen, Subprior (sonst. Beteiligter) / ALexander Menne, Bruder (sonst. Beteiligter) / Antonius Petri, Hauptprediger (sonst. Beteiligter) / Bernhard Adriani, Prior (sonst. Beteiligter) / Servatius Rennebrinck, Subprior (sonst. Beteiligter) / Albertus von der Heyden, Ordensprediger (sonst. Beteiligter)
Archiv   Warburg, Dominikanerkloster
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 120
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 120
Formalbeschreibung Datierung lt. Vorlage: 'Milesimo sexcentesimo nono'.
Bemerkungen Dabei ein Papierzettel mit zwei Eintragungen von 1699 Juli 17 (Abschrift) und 1704 September 16, in denen sich die Warburger Dominikaner bereit erklären, die von Pastor Johannes Meyer gestifteten Messen zu lesen.

Eintragung von 1699 unterzeichnet von Fr. Martinus Nitzken, Prior, Fr. Hermenegildus Krumpipen, Subprior, Fr. Alexander Menne, "praesentatus" der Theologie, Fr. Antoninus Petri, Hauptprediger (predicator generalis).

Eintragung von 1704 eigenhändig unterzeichnet von Fr. Bern. Adriani, Prior, Fr. Servatius Rennebrinck, Subprior, Fr. Albertus von der Heyden, Lektor der Theologie und Ordensprediger (concionator ordinis).
Material Papier
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Abschrift
Siegel Beglaubigt durch den Notar Rudolf Heinrich Thilosen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-14
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