Regest

Datum 1313 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Revers der Gebrüder von Hayn, dem Grafen Heinrich von Nassau die Belehnung über die demselben verkaufte Burg zum Hayn, bei dem Erzbischof zu Köln auszuwirken.

Die in der vorigen Urkunde als Verkäufer genannten Personen geloben hier, so bald Graf Heinrich von Nassau, dessen Gemahlin oder Erben es verlangen, zu dem Erzbischof von Köln zu reiten, und ihn zu bitten, denselben alles Recht an der Burg zum Hayn, was sie (die Verkäufer) vorher gehabt haben, zu leihen. Eine besondere Versicherung wird wegen dieses Versprechens nicht gegeben.

Zeugen sind die in der vorigen Urkunde schon Genannten.

des nächsten Tages nach Kreuz-Erfindung
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 24
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 24
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Siegel sind an beiden Urkunden (Nr. 23 und 24) einander völlig gleich gewesen, nämlich an jeder fünf, doch nicht eben der Personen, die als Zeugen in den Urkunden angeführt werden. Den Anfang macht das Siegel Friedrichs von Hayn; hierauf folgt Graf Johann von Sayn, dann Everhart Culbo von Willenzdorf, Conrad von Bicken und Rorich von Heyger; das Siegel des zuletzt genannten ist aber an beiden Urkunden, so wie an der zweiten auch das des Grafen von Sayn verloren gegangen, und von dem Willensdorfischen, an der ersten Urkunde, nur ein Fragment vorhanden; die übrigen sind, bis auf einige Defekte am Rande, größtenteils ziemlich gut erhalten. Das Siegel Friedrichs von Hayn ist parabolisch; das Wappen auf demselben enthält zwei Querbalken, unterscheidet sich aber von den früher vorgekommenen Siegeln aus dieser Familie (vgl. oben Nr. 6) dadurch, dass nicht nur die Querbalken selbst canselliert sind, sondern auch über, zwischen und unter denselben heraldische Lilien, 3, 2, 1, stehen; die Umschrift heißt: S. Frederici Militis de Indagine. Das Siegel des Grafen von Sayn ist kreisförmig und hat ungefähr drei Zoll im Durchmesser; als ein Reitersiegel stellt es den Grafen in völliger Rüstung zu Pferde vor, jedoch nach der linken Seite hingekehrt, in der rechten Hand ein Schwert, in der linken den Schild haltend; auf letzterem, so wie auf der Decke des Pferdes, ist ein Löwe zu sehen; die Umschrift heißt: Sigillum Johannis Comitis de Seine. Das Willensdorfische Siegel ist kreisförmig, hat aber nur etwas über 1 1/2 Zoll im Durchmesser und zeigt einen schräg liegenden, parabolischen, in zwei Reihen geschachten Schild, bedeckt mit einem Helm, auf dessen ziemlich großem, halbkreisförmigen Helmschmuck das Schachfeld des Wappens wiederholt ist; als eigentümlich ist bei diesem Wappen zu bemerken, dass die Schachfelder nicht quadratisch, sonder beträchtlich in die Länge gezogen sind; die Umschrift heißt: S. Ebhardi de Willasdorf Milit. Das Bicken'sche Siegel, mit dem vorigen von gleicher Gestalt und Größe, zeigt einen ebenfalls parabolischen, aber aufrecht stehenden Schild mit zwei Querbalken, ohne Helm; mit der Umschrift: S. Conradi Militis de Bickene
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-07-15
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