Regest

Datum 1313 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Revers der Gebrüder von dem Hayn, wegen der Einlösung des ihnen als Burglehen verpfändeten Zolles auf dem Stenberge zu Müzen.

Die Aussteller der Urkunde sind dieselben, wie in den beiden vorigen. Der Zoll ist ihnen anstatt fünf Mark Geldes zu Erb-Burglehen gegeben worden, und soll mit 50 Mark Pfennigen ablöslich sein. Außer Friedrich von Hayn haben Eberhard Culbo und Conrad von Bicken die Urkunde mit besiegelt.

des nächsten Tages nach Kreuz-Erfindung
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 25
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 25
Bemerkungen Jetzt Orig. hier 1883 August 1.

Dabei Lichtbild, eingesandt am 3. August 1923.Vergl. Acc. 10/1923. (Tagebuch 1923/413).
Sprache deutsch
Siegel Abschrift, die der Angabe zu Folge nach dem Original gemacht worden ist. Vermutlich um die Mitte des 18. Jhs. angefertigt. (Später ist von Seiten des Königl. Oberbergamtes zu Bonn, das sich im Besitz des Originals befindet, eine unmittelbar von diesem genommene und durch den Prof. Bernd beglaubigte Abschrift eingesandt worden)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-07-15
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