Regest

Datum 1343-06-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Rolandsegge
Titel/Regest Sühne zwischen dem Erzbischof Walrav zu Köln und Heinrich und seinem Sohne Otto, Grafen von Nassau, und Vertrag derselben, wegen der Teilung des Schlosses zu Siegen u. a.

Die Burg zu Siegen wird so geteilt, dass dem Erzstift Köln die Hälfte nach Siegen hin gelegen von der einen Pforte bis zur anderen und den Grafen von Nassau die Hälfte, nach der Wüste (oder nach Westen?) hin (zu der wüsten wert) gelegen, bleiben, der Turm, der Putz, die Pforten und der Platz mitten in der Burg, von des Erzbischofs Hause bis zum Turm, beiden gemeinschaftlich sein sollen; doch soll das Haus auf der Pforte nach der Stadt zu dem Erzbischof, und das Haus auf der Pforte nach dem Heine zu dem Grafen gehören. In der Burg soll keiner dem anderen zum Schaden bauen; nach außen hin soll jeder seine Mauern, wenn sie schadhaft werden, nach der vorigen Maße wieder bauen; Vermehrung der Befestigung oder der Gebäude auf der Burg soll nur nach gemeinschaftlichem Übereinkommen geschehen. Die Stadt Siegen mit ihrem Bezirke (Byvange), dessen Grenzen genau angegeben werden, sollen beide gemeinschaftlich und ungeteilt haben, doch jedem sein innerhalb der Byvanges gelegenens Erbe vorbehalten. Innerhalb des Byvanges soll niemand anders als nach gemeinschaftlichem Rate bauen; auch das Gericht innerhalb des Byvanges soll gemeinschaftlich sein, und der Hein um die Burg gemeinschaftlich gehegt werden. Beide Teile wollen einen steten Burgfrieden halten, in der Burg, in der Stadt und im Byvangen; und soll keiner sich seines Teiles der Burg im Kriege gegen den Anderen bedienen; gegen andere Feinde aber mag sich Jeder nach seiner Notdurft damit helfen. Die übrigen Forderungen, die beide wegen gewisser Schulden gegenseitig haben, und in der Urkunde weiter auseinander gesetzt sind, werden gegen einande aufgehoben.

am Tage Johannes des Täufers
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 46
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 46
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Von den drei anghängten Siegeln ist das erste, das des Erzbischofs von Köln, kreisförmig und hat ungefähr zwei Zoll im Durchmesser gehabt, ist aber sehr beschädigt; doch sieht man noch, dass es den heil. Petrus als Schutzpatrom der Kirche zu Köln in halber Figur, in der rechten Hand einen Schlüssel haltend, vorstellt, und vor demselben einen Wappenschild mit einem Löwen, als dem Stammwappen des Erzbischofs. Das zweite, das des Grafen Heinrich von Nassau, ist das bei Nr. 22 beschriebene Reitersiegel. Das dritte, das des Grafen Otto von Nassau, ist kreisförmig, hat ungefähr anderhalb Zoll im Durchmesser und zeigt einen auf einer Turmzinne bis über die Schenkel hervorstehenden Geharnischten, der in der ausgestreckten rechten Hand ein langes Schwert, in der linken den Nassauischen Wappenschild (mit einem Löwen in einem mit Schindeln bestreuten Felde) hält; die Umschrift, von der einiges ausgesprungen ist, lautet: Sigullum Ottonis Comitis de Nass..
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-07-15
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