Regest

Datum 1353-06-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Conrads von Bicken Revers wegen des ihm pfandweise verschriebenen Drittels der Burg zum Hain, mit dem Dorfe Nenkersdorf und sonstigem Zubehör.

Conrad von Bicken, Ritter, bekennt, dass die Gräfin Alheid von Nassau, Witwe des Grafen Otto, und ihr ältester Sohn Johann, ihm ein Dritteil ihres Hauses und Burg zum Hayn, dazu ihr Dorf und Leute zu Nenkersdorf, mit allem dazugehörigen Rechten, Nutzen und Gefällen, jedoch mit Ausnahme des Wildbannes, der Fischereien, Mühlen, Höfe, Wälder, Zehnten und Zinsgüter (geldende gut), für 200 Pfund Heller Herbornischer Währung versetzt haben; diese verpfändeten Güter soll er gleich seinem Eigentum nutzen; von der Bethe und Schatzung soll er jährlich 16 Pfund Geldes für sich behalten, und das übrige an Eckhard Schwarzen von Bicken so langen bezahlen, bis er demselben 18 Mark Pfennige und sechs Malter Korn von den verpfändeten Gütern wird überwiesen haben; die Leute sollen bei ihren Rechten am Holze, Felde, Wasser und Weide bleiben und nicht mit schweren oder ungewöhnlichen Diensten belastet werden.

am Abend Petri und Pauli
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 59
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 59
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Außer dem Aussteller der Urkunde haben Eckhard Schwarz, Eberhard Daub und Heinrich von Heyger ihre Siegel angehängt, doch sind nur die beiden letzten noch vorhanden, von denen das eine bei Nr. 54, das andere bei Nr. 38 beschrieben wurden
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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