Titel/Regest |
Conrads von Bicken Revers wegen des ihm pfandweise verschriebenen Drittels der Burg zum Hain, mit dem Dorfe Nenkersdorf und sonstigem Zubehör.
Conrad von Bicken, Ritter, bekennt, dass die Gräfin Alheid von Nassau, Witwe des Grafen Otto, und ihr ältester Sohn Johann, ihm ein Dritteil ihres Hauses und Burg zum Hayn, dazu ihr Dorf und Leute zu Nenkersdorf, mit allem dazugehörigen Rechten, Nutzen und Gefällen, jedoch mit Ausnahme des Wildbannes, der Fischereien, Mühlen, Höfe, Wälder, Zehnten und Zinsgüter (geldende gut), für 200 Pfund Heller Herbornischer Währung versetzt haben; diese verpfändeten Güter soll er gleich seinem Eigentum nutzen; von der Bethe und Schatzung soll er jährlich 16 Pfund Geldes für sich behalten, und das übrige an Eckhard Schwarzen von Bicken so langen bezahlen, bis er demselben 18 Mark Pfennige und sechs Malter Korn von den verpfändeten Gütern wird überwiesen haben; die Leute sollen bei ihren Rechten am Holze, Felde, Wasser und Weide bleiben und nicht mit schweren oder ungewöhnlichen Diensten belastet werden.
am Abend Petri und Pauli |