Regest

Datum 1383 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Hermann von der Heese Pfandverschreibung über die ihm von dem Grafen von Sayn versetzten und andere Güter an Engelbrecht von Selbach.

Die von dem Grafen von Sayn verpfändeten Güter werden hier nicht näher angegeben; außerdem wird hinzugefügt des Ausstellers Dritteil der Vogtei (vadyge) in den Kirchspielen zu Frysenhen und zu Moerspach. Die darauf geliehene Hauptsumme beträgt 190 gute schwere Gulden. Graf Johann von Nassau hat als Lehnsherr der besagten Vogtei, und als Gerichtsherr über die verpfändeten Saynischen Leute und Güter, seinen Konsens erteilt und die Urkunde mitbesiegelt; Engelbrecht von Selbach aber verpflichtet sich, die verpfändeten Güter jährlich auf den bestimmten Termin, nämlich Lichtmesse, auf Verlangen des von der Heese und gegen Erstattung der darauf schuldigen Summe, wieder frei zu geben, wie auch dem Grafen von Sayn das Wiedereinlösungsrecht der verpfändeten Güter vorbehalten wird.

Sonnabends nach Misericordias Domini
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 74
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 74
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Fünf Siegel sind angehängt: 1) der Verpfänder, Hermann von der Heese; 2) Graf Johann von Nassau; 3) u. 4) des Verpfänders Bruder, Johann und Godert von der Heese; 5) Engelbrecht von Selbach
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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