Titel/Regest |
Heiderichs, Dietrichs und Conrads, Gebrüder von der Hese, Schuldverschreibung an Heynemann Wolff von Freudenberg über 50 rheinische Gulden, mit Verpfändung der Hälfte ihres Drittteils ihres Saynischen Güter. Die Aussteller erklären, dass die verschriebenen Güter, die übrigens nicht weiter aufgezählt werden, ihnen von ihrem Vetter Godert von der Hese auferstorben sind. Crafft, Heidnrichs Sohn, gibt zu der Verpfändung seine Einwilligung. Conrad von der Hese verspricht insbesondere, wenn von Seiten seiner Brüder Johann und Hermann, deren Anteil er an sich gekauft, Einrede geschehen sollte, den Gläubiger daselbst schadlos zu halten.
am Tage S. Lucae |