Titel/Regest |
Bischof Siward (Siegward) von Minden bekundet, daß die edle Frau Geburga (nach WUB 1, 1464: Gerburga) und deren Sohn - er zugleich als Vormund seiner Mutter und sie als Erbe ihres Sohnes - der Mindener Kirche zu ihrem Seelenheil und zur Aufbesserung ihrer Verhältnisse, ihre Besitzungen in Geinhusen (Jeinsen, Amt Calenberg, Fstm. Calenberg), Langrottere (Langreder, Amt Calenberg, Fstm. Calenberg), und Hanhurst (Hohnhorst, Amt Rodenberg, Gft. Schaumburg?) übergeben, daß er die Letzteren zu seinem Gebrauch verwendet, die andern ihnen mit einem Beneficium von zwei Pfund Ertrag zu einem lebenslänglichen, nach ihrem Tode an die Mindener Kirche heimfallenden Lehen gegeben habe. |