Regest

Datum 1195-08-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Hagenau
Titel/Regest König Heinrich VI. bekundet einen vor ihm ergangenen Rechtsspruch. Auf die Klage seines Kapellans, des Mindenschen Domscholasticus Wilhelm, diejenigen Fürstlich-Mindenschen Ministerialen und Amtleute, welche sich weigern, von jedem bischöflichen Hofe dem Domscholasticus jährlich den im alten Herkommen begründeten halben Tagesdienst jährlich zu leisten und dafür nur jährlich neun Solidi zahlen wollen, verurtheilt, den Tagesdienst zu leisten, oder durch das Gottesurteil des glühenden Eisens den Beweis zu erbringen, daß sie dazu nicht verpflichtet seien.
Archiv   Minden, Fürstentum und Domkapitel
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 10
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 10
Siegel Siegel abgefallen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.14   1150-1199
Datum Aufnahme 2010-07-15
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