Titel/Regest |
Bischof Conrad von Minden bekundet, daß er in Übereinstimmung mit dem Grafen Bernhard von Wilepa (Wölpe N. von Nienburg / W, Gft. Hoya) das bis dahin zu Vornnhagen (Vornhagen, Amt Stadthagen, Gft. Schaumburg) bestehende Kloster nach Marinnsen (Mariensee n. von Neustadt am Rübenberge, Fstm. Calenberg) verlegt und dorthin dessen sämtliche Einkünfte übertragen habe, mit Ausnahme jedoch der Villication zu Vornnhagen (Vornhagen, Amt Stadthagen, Gft. Schaumburg), die in den Besitz des jetzigen Bischofs in derselben Verfassung zurückkehren, wie Bischof Theidmar [Thietmar] (1185-1206) dieselbe (vor der Schenkung an das Kloster) besessen hat. Das Kloster wird dem Bischof mit demjenigen vollen Rechte unterworfen, wie die Klöster seines Ordens es nur sein können, und erhält von ihm die Zusicherung, daß er die Übertragung alle(r) Fürstliche(n) Lehnzehnten, die Graf Bernhard ihm überlassen wolle, genehmigen werde. |