Regest

Datum 1260-09-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Die Herzoge Albert und Johann von Braunschweig bekunden, daß Wedekind von Minden ihnen die Hälfte von Hameln, so wie es vom Abt von Fulda erkauft worden, abgetreten habe und geben zugleich an, daß jeder Ertrag gleich getheilt werden solle zwischen beiden, namentlich aus den neu anzulegenden Rodungen. Die Zehnten von den früher urbar gemachten Neurodeländern, welche der Bischof nicht als Lehngut überkommen, sondern sich gewaltsam angeignet, würden die Herzöge zur Hälfte vom Altar des H. Petrus mit dem Stabe des Bischofs empfangen, ohne dadurch dessen Lehnsmänner zu werden. In gleicher Weise habe der Bischof auch die Hälfte seiner Rechte und Einkünfte in Münder (Amt Calenberg, Fstm. Calenberg) an sie abgetreten.
Archiv   Minden, Fürstentum und Domkapitel
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 34
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 34
Siegel Ein Theil vom Siegel des Herzogs Albert ist erhalten.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2010-07-15
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