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Regest |
Datum |
1260-09-13 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Die Herzoge Albert und Johann von Braunschweig bekunden, daß Wedekind von Minden ihnen die Hälfte von Hameln, so wie es vom Abt von Fulda erkauft worden, abgetreten habe und geben zugleich an, daß jeder Ertrag gleich getheilt werden solle zwischen beiden, namentlich aus den neu anzulegenden Rodungen. Die Zehnten von den früher urbar gemachten Neurodeländern, welche der Bischof nicht als Lehngut überkommen, sondern sich gewaltsam angeignet, würden die Herzöge zur Hälfte vom Altar des H. Petrus mit dem Stabe des Bischofs empfangen, ohne dadurch dessen Lehnsmänner zu werden. In gleicher Weise habe der Bischof auch die Hälfte seiner Rechte und Einkünfte in Münder (Amt Calenberg, Fstm. Calenberg) an sie abgetreten. |
Archiv |
Minden, Fürstentum und Domkapitel |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
34 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 34 |
Siegel |
Ein Theil vom Siegel des Herzogs Albert ist erhalten. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
9032 |
Aufrufe im Monat |
33 |