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Regest |
Datum |
1265-10-09 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Die Grafen Otto, Ludwig und Hermann von Everstein sowie ihr Neffe Conrad verpflichten sich, die Vogtei über Kirche und Stadt Hameln, ohne Genehmigung des Bischofs von Minden und seiner Nachfolger in keinerlei Form zu verkaufen, zu verpfänden oder sonst zu veräußern. Geschähe dies dennoch, so sind dadurch selbst die Rathmänner und Bürger von Hameln ihres Eides gegen sie entäußert; auch werden die Grafen dann jedes Recht auf die ihnen verpfändete Mindensche villicatio in Brac (Kirchbrak am Vogler) verlieren. |
Archiv |
Minden, Fürstentum und Domkapitel |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
40 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 40 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
9278 |
Aufrufe im Monat |
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