Regest

Datum 1400-09-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vertrag zwischen dem Elekten Wilhelm und dem Domkapitel von Minden u. a. über folgende Punke: Das Kapitel erlässt dem Landesherrn gutwillig 500 Gulden als Teil seiner Schuld und stimmt einer Erhöhung der Pfandsumme beim Schloss Rahden um 2.000 Gulden und damit einer Verdopplung derselben zu. Als neue Pfandnehmer werden anstelle des verstorbenen Alhard v.d. Bussche de Bocken (v. Bock) genannt. Wilhelm möge sich außerdem der Summe von 2.000 Gulden entäußern, wofür der Wedigenstein versetzt werden sollte. Auch soll er dem Kapitel die Genehmigung erteilen, das Dorf Dankersen (Amt Hausberge) sowie den Nammer Zehnten (Amt Hausberge) für sich einzulösen und bis zur Einlöse durch den Landesherrn zu besitzen. Über die Pfandsumme hinaus sollen dann jedoch durch den Bischof weitere 200 Gulden gezahlt werden für die Memorie des verstorbenen Bischofs Otto, wie dieser es angeordnet hat. Wilhelm soll dem Kapitel des weiteren seine Erklärung herausgeben, wonach Letzteres ihm wegen seiner Bestätigung nicht verpflichtet ist. (Transsummiert in einem Mindener Offizialatsinstrument vom 7.4.1401).
Archiv   Minden, Fürstentum und Domkapitel
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 240
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 240
Siegel Siegel abgefallen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-21
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