Titel/Regest |
Schuldverschreibung Bischof Franz I. von Minden über 5.500 Gulden rhein. zugunsten von Rodolf (Rudolf) von Holle und dessen Ehefrau Gertrud, ausgestellt über das Stiftsschloss Rhaden (Rahden) mit allem Zubehör, Diensten, Schatzungen und Leuten, ausgenommen den Nutteler Dieck (Amt Ehrenburg, Gft. Hoya) und den Dieck, den wy Thymmen van Oelden afgebutet hebben. Versetzt wird auch der Zehnte zu Brockenn (Brockum, Amt Lemförde, Gft. Diepholz), den der Bischof von Johann Tribben (v.d. Schloen gen. Tribbe) abgelöst hat. Holle wird gestattet, am Schloss mit Wissen des Bischofs und des Kapitels zu bauen und zu bessern. Die Verschreibung geschieht mit Einwilligung des Domkapitels, vertreten durch den Dompropst Daniel Barner (v. Barner) und den Domdechanten Marten von Mandelslo (v. Mandelsloh) sowie den Kapitelssenior Amelung von Snetlage. Es siegeln das Kapitel und der Bischof; letzterer unterschreibt oberhalb der Plica. Dokument durch Einschnitte ungültig gemacht. |